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Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle eHealth bei der KVNO

eAU: Auf die Arztpraxen rast ein Herbststurm zu

Gilbert Mohr, Telematikexperte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) in Düsseldorf, über drohende Auswirkungen der schleppenden Installation der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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Die fristgerechte Einrichtung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, scheint in Gefahr, die Installation verläuft schleppend. Was ist da los?

Viele Ärzte haben noch nicht erkannt, dass zum Stichtag am 1. Oktober diesen Jahres die eAU in jeder Praxis komplett funktionieren muss. Sie muss für 100% der GKV-Versicherten ohne Übergang punktgenau angewandt werden. Beim eRezept gibt es immerhin weiterhin das alte Rezeptformular Muster 16 als offizielle Alternative. Bei der eAU indes ist das bislang noch verwendete Muster 1-Formular ab dem 1.10.21 ungültig.

Mit den Updates vom Softwarehaus wird der alte Prozess mit dem Muster 1 abgestellt. Die Kassen fahren deren Produktion bereits runter. Der Arzt darf und kann nichts anderes mehr machen als eAU.

*Anmerkung der Redaktion: Mit der vereinbarten Übergangsregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (veröffentlicht am 12.08.2021) können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 das alte Verfahren (Muster 1) anwenden. (Quelle: KBV online vom 12.08.2021 https://www.kbv.de/html/1150_53719.php)

Das bedeutet: Durchschläge für Arbeitgeber und Patienten werden nicht mehr auf dem Muster 1 gedruckt, sondern auf weißes Papier. Aber das funktioniert wiederum nur, wenn man den eAU-Modus schon in sein Praxissystem integriert und Online hat. Ist die Praxis nicht angeschlossen, kann sie nicht mal das mehr ausdrucken – so sieht es jedenfalls die gesetzliche Regelung vor.

Wie bedenklich schätzen sie das ein?

Ich befürchte Schlimmes: Auf die Praxen und das Gesundheitssystem rast ein Herbststurm zu. Denn von den rund 75.000 AU-ausstellenden Arztpraxen waren Mitte Juli deutlich weniger als 10% mit KIM ausgestattet, dem E-Mail- und Transportsystem zum sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur.

Und jetzt kommen die Sommerferien. Wie soll das klappen noch knapp 70.000 Praxen in wenigen Wochen anzuschließen? Die neuste Statistik der BÄK mit den Zahlen zur Ausgabe von Heilberufeausweisen (HBA) Stand 30.06.2021 zeigt zudem eine bundesweite Durchdringung von knapp 41%. Legt man die Steigerungsraten der letzten Monate zu Grunde, dann werden zum eAU-Stichtag höchstens 60% der Praxen über einen HBA verfügen, der zwingend für die eAU gefordert ist. Das ist die Ausgangslage, ab September wird sich das Rad dann hektisch drehen.

Das klingt sehr dramatisch …

… und das ist es auch: Rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten werden pro Jahr ausgestellt. Wenn wir im Herbst eine vierte Pandemie-Welle bekommen, was nicht ausgeschlossen ist, dann platzt eine Bombe, weil ein wichtiger Prozess in der Arztpraxis maximal bei der Hälfte der Praxen nach der gesetzlichen Vorgabe nicht funktioniert.

Wie viele Ärztinnen und Ärzte in Deutschland müssen die eAU pünktlich einrichten?

Betroffen sind ca. 75.000 Praxen von niedergelassenen Ärzten plus 40.000 Zahnarztpraxen, bei denen es in der technischen Vorbereitung bestimmt nicht besser läuft. Dazu kommen die knapp 2000 Krankenhäuser, die das Thema auch beherrschen müssen. Allerdings werden ca. 90% der AUs in Arztpraxen ausgestellt. Ausnahmen werden die Krankenkassen voraussichtlich nicht zulassen – wenn sie denn selber bis zum 1.10.21 alle soweit sind. Man geht hier derzeit sehenden Auges auf den Stichtag zu, obwohl man bereits heute weiß, dass viele Beteiligte auf beiden Seiten (eAU-Versender und -Empfänger) die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen werden.

Ist den Arztpraxen bewusst, was da an Anforderungen im Rahmen der TI auf sie zukommt?

Nein, den meisten nicht. Die Ärzte hatten sich jetzt erst mal ePa-ready machen müssen, weil dies ja zum 30.06.2021 vom Gesetz gefordert wurde, ansonsten wird ihnen 1% vom Honorar abgezogen. Sie hatten ja auch alle was anderes vor der Brust wie Coronaprävention und Impfen. Man muss halt mal sehen, dass wir alle seit anderthalb Jahren im Gesundheitswesen im Ausnahmezustand leben. Und die Praxen werden von Jens Spahn fast wöchentlich mit neuen Verordnungen und Änderungen konfrontiert, dass man neben dem Praxis-Alltag nicht mehr hinterherkommt. Die Ärzte sind am Limit – auch dabei zu verstehen, was das im Herbst mit der eAU für den eigenen Betrieb bedeutet. Ganz besonders pikant:

Bundesweit gibt es schätzungsweise noch gut 5.000 Arztpraxen, die für ihre Patienten AUs ausstellen, die überhaupt nicht an die TI angeschlossen sind. Sog. TI-Verweigerer, die aus tiefster Überzeugung schon seit 2 Jahren einen Honorarabzug von 2,5% über sich ergehen lassen, der für diese Zielgruppe per Gesetz als Sanktion für ihre TI-Ablehnung vorgesehen ist. Ihnen drohen mit dem Start der eAU Disziplinarmaßnahmen und in letzter Konsequenz müssen sie mit einem Zulassungsentzug rechnen.

Was würde den Ärzten etwas mehr Luft bringen?

Etwas Entzerrung würde es geben, würde der alte Prozess noch für eine Übergangszeit erlaubt – etwa 6 Monate wären da schon sinnvoll. Allerdings wurde der Stichtag bereits vom 1.1.21 auf den 1.10.21 geschoben, das macht eine solch pragmatische Forderung so schwierig. Am besten wäre es, pünktlich mit den Praxen zu beginnen, die am 1.10 technisch schon so weit sind und für alle anderen bis zum 30.3.2022, mindestens jedoch bis zum 31.12.2021 zu verlängern und diese sukzessive heranzuführen. Auch viele Kassen würden für eine Übergangszeit dankbar sein, statt sehenden Auges auf die Mauer zuzurasen – nur zugeben würde das im Moment niemand: Wer sich als erster bewegt, hat verloren – das ist mal wieder die Parole auf der politischen Ebene.

Für die eAU benötigen die Praxen wie schon erwähnt KIM. Wo bekommen sie die Mailadressen her und wo finden sie die richtigen Mailprovider?

Es gibt sechs KIM-Provider, an die die Praxen dann über die Softwarehäuser  vermittelt und angeschlossen werden. In den meisten Fällen entscheidet das Softwarehaus, welcher KIM-Provider angeschlossen werden kann. Aber die haben halt auch lange gewartet, bis erst kürzlich der letzte Provider am Markt seine Zulassung von der gematik erhalten hat. Dadurch hat sich der KIM-Rollout in der Fläche deutlich verzögert, das hat über ein Jahr gedauert und die Sache sehr verzögert, bis der Letzte fertig war. Besser wäre es vielleicht gewesen, nur einen Anbieter zuzulassen. Beim eRezept gibt es ja auch nur einen Dienst von der Gematik. Das macht die Sache viel einfacher, z.B. gäbe es dann auch keine Interoperabilitätsprobleme unter den verschiedenen KIM-Diensten, was alleine eine Menge Zeit und Aufwand gekostet hat.

Wie robust ist das Transportsystem KIM denn überhaupt?

Da fehlt noch die praktische Nagelprobe. Wenn lediglich 6000 von knapp über 100.000 KV-Mitgliedspraxen  (25% Psychotherapeuten- und 75% Arztpraxen) angeschlossen sind, können sie auch nicht flächendeckend elektronische Arztbriefe oder andere Patienteninformationen darüber austauschen, weil es an der Durchdringung fehlt. Bisher  war es in der TI immer so, dass ein Dienst (hier KIM) erst wirklich robust funktionierte, wenn er die ersten Wochen in der TI-Produktionsumgebung hinter sich hatte und die Kinderkrankheiten ausgeräumt sind. Da muss man abwarten, wie gut das System dann im Massenbetrieb funktioniert.

Aber die eAU hat ja auch ihre positiven Seiten. Was wird zum Beispiel besser mit der eAU?

Es gibt schon seit etwa 3 Jahren Modellversuche, die noch über KV-Connect statt KIM laufen – mit Pilotpraxen. Da hat sich ein klarer Vorteil herausgestellt, etwa bei Patienten die länger krank sind und Krankengeld bekommen. Und das sind in einzelnen Fällen bis zu einem Drittel der Patienten.

Das Formular kommt schneller bei der Krankenkasse an, wird dort schneller bearbeitet und das Geld fließt früher zu den Patienten. Gerade bei den Krankenkassen ist der Prozess nun sehr viel komfortabler. Denn es gibt auch weniger Rückfragen und weniger Ärger auf beiden Seiten. Dieses Ergebnis lässt sich ja dann 1:1 auf KIM übertragen.

* Gilbert Mohr war maßgeblich für den Aufbau und die Etablierung einer Prüfstelle für Praxissoftware bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Köln verantwortlich. Unter seiner Leitung wurde der XDT-Datenstandard entwickelt, der heute noch (KVDT, LDT, GDT, BDT) vielfältig Verwendung im deutschen Gesundheitswesen findet. 2001 wechselte er zur Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf (KVNO), wo unter seiner Leitung die Telematikplattform D2D, das Vorgängersystem von KV-Connect, entwickelt und etabliert wurde. Er engagiert sich zudem in den Gremien der Selbstverwaltung in Sachen elektronische Gesundheitskarte und ist ein ausgesprochener Kenner der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. Aktuell ist Gilbert Mohr neben seiner Funktion als Leiter der Stabsstelle eHealth bei der KVNO (www.kvno.de) Vorsitzender des QMS e.V. (www.qms-standards.de)

 

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