Krankenwagen mit eAU-Schriftzug rast in den Abgrund

Gefährlicher Zeitplan für die eAU

Ab Oktober 2021 wird der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über KIM zur Pflicht.

Autor:

In den deutschen Arztpraxen läuft das Impfen gegen das Corona-Virus, neben der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit, auf Hochtouren. Zusätzlich mussten sich die Praxen parallel mit dem Ausstellen von Impfzertifikaten sowie den Vorbereitungen auf die elektronischen Patientenakte (ePA) zum 01.07.2021 auseinandersetzen. Jetzt folgt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als der nächste Schritt. „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenversicherungen informieren schon seit langem immer und immer wieder über die bevorstehenden Anwendungen eAU und E-Rezept, die große Auswirkungen auf die ärztlichen Praxen haben werden“, sagt Tanja Hinzmann, Sprecherin der KBV.

Sie geht davon aus, dass den meisten Praxen die Umstellung auf die eAU bekannt ist. Aber, so räumt sie ein: „Das Problem ist, dass im Grunde keiner genau weiß, ob der Prozess in den Praxen so laufen wird wie geplant, da der Feldtest erst im August beginnt und Ende September endet – genau zum deutschlandweiten Start in allen Praxen. Wir halten diesen knappen Zeitplan für gefährlich. Man muss es ganz klar sagen: Ist das Ausstellen der eAU an irgendeiner Stelle nicht optimal, haben wir ein großes Problem.“

*Anmerkung der Redaktion: Mit der vereinbarten Übergangsregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (veröffentlicht am 12.08.2021) können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 das alte Verfahren (Muster 1) anwenden. (Quelle: KBV online vom 12.08.2021 https://www.kbv.de/html/1150_53719.php)

In einem Brandbrief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnten jetzt die IT-Verantwortlichen mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen gar vor einem „drohenden Desaster“ beim Start der eAU Anfang Oktober. Der Brief stammt aus dem Strategischen Geschäftsbereich Digitalisierung der KV Bayerns. Hinter dem Schreiben steht die ITA-Runde (Informationstechnik in der Arztpraxis), zu der die entsprechenden Abteilungen der KVen Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe gehören.

Das „große Problem“ ist auch klar umrissen: Das bislang noch verwendete Muster 1-Formular für die analoge AU wird ab dem 01.10.2021 ungültig. Denn dann beginnt ein neuer Prozess: Mit den Updates vom Softwarehaus wird der alte Prozess mit dem Muster 1 abgestellt. Und ein „Fallback“ auf das alte System ist derzeit nicht vorgesehen: Der Arzt darf und kann nichts anderes mehr machen als eAU. „Wenn die digitale Übermittlung der Daten wegen technischer Probleme vorübergehend nicht möglich ist, wird mithilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) – nach dem Update für die eAU – ein Ausdruck erstellt, der zur Information der Krankenkasse genutzt werden kann“, so Tanja Hinzmann. „Die digitale Übermittlung muss dann dennoch später erfolgen. Dieses Verfahren ist nicht für den Regelfall vorgesehen.“ Nach der ursprünglichen Planung sollte der eAU-Feldtest laut dem Brandbrief KBV zum 31. August dieses Jahres beendet sein. Aktuell hängt die Realität offenbar weit hinterher: Erst am 20. August sollen erste Praxen mit dem Feldtest starten, und die Anbindung der Krankenkassen werde sogar erst Ende August, teilweise sogar noch später erwartet. Auch die Krankenkassen werden die für den Empfang der eAUs erforderliche Ausstattung wohl voraussichtlich erst Ende August haben, heißt es bei der KBV.

*Anmerkung der Redaktion: Mit der vereinbarten Übergangsregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (veröffentlicht am 12.08.2021) können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 das alte Verfahren (Muster 1) anwenden. (Quelle: KBV online vom 12.08.2021 https://www.kbv.de/html/1150_53719.php)

Die Warnung des Experten vor dem „Herbststurm“

Den Finger in die Wunde legt auch Gilbert Mohr, Telematikexperte der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und einer der Väter der Telematikplattform D2D, dem Vorgängersystem von KV-Connect: „Auf die Praxen und das Gesundheitssystem rast ein Herbststurm zu. Denn von den 75.000 Arztpraxen sind zum Stichtag 7. Juli nicht mal 6000 mit KIM ausgestattet, dem E-Mail- und Datenaustauschsystem zum sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur.

Ob die Arztpraxen die gesetzlichen Anforderungen bis zum 01.10.2021 durchweg erfüllen können, ist auch aus anderen Gründen ungewiss. Zum einen wird die erforderliche Technik flächendeckend wohl erst kurz vor der Frist verfügbar sein. Zum anderen benötigen Praxen für die eAU einen sogenannten PTV3-Konnektor. Die KBV dagegen empfiehlt dringend einen PTV4+-Konnektor – also einen ePA-Konnektor – denn dieser kommt mit Unterstützung der Komfort-Signatur. Von drei Herstellern hat einer bisher die Zulassung für den Konnektor mit Komfortsignatur. Die anderen beiden folgen. Der einzige zugelassene Konnektor ist von Secunet, immerhin die Firma mit dem höchsten Marktanteil.

„Eigentlich sollten seit dem 1.7. nur noch Konnektoren mit Komfortsignatur im Feld sein – das hat nicht funktioniert“, bedauert die KBV-Sprecherin. „Zudem sind auch längst nicht alle Hersteller der PVS schon soweit mit dem Update – eine zwingende Voraussetzung für die eAU. Die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise dauert immer noch sehr lange.“ Den mussten alle Praxen bis zum 30.06.2021 bestellt haben, um nicht in die ePA-Sanktionen zu laufen. Für den Fall, dass die Ausweise noch nicht flächendeckend ausgegeben sind, gibt es mit der Signatur per Praxisausweis (SMC-B) immerhin eine Ausweichlösung.

Gilbert Mohr empfiehlt daher dasselbe wie die acht KVen in ihrem Brandbrief: Die Praxen müssten vor der Abschaffung des alten Formulars genügend Gelegenheit haben, die neue Technik zu testen. Eine offizielle Erlaubnis für den Parallelbetrieb für mindestens das 4. Quartal 2021 sei dringend erforderlich, um mögliches Chaos zu vermeiden.

Appell an die Praxen: „Frühzeitig kümmern!“

Dann bleibt noch der KIM-Dienst. Hier gibt es immerhin mehrere Anbieter, mit durchaus unterschiedlichem Preisniveau. Laut aktueller Zulassungsübersicht der gematik sind 29 KIM-Anbieter zugelassen. „Wir appellieren an die Praxen, sich frühzeitig um einen solchen Dienst zu kümmern“, so Tanja Hinzmann. KIM ist interoperabel, das heißt jeder KIM-Dienst funktioniert mit jedem PVS. Ärzte sollten sich genau über die einzelnen Angebote informieren, rät sie. Die KIM-Adresse beantragen sie dann beim KIM-Anbieter ihrer Wahl.

Eine KIM-Mail zu erhalten sei dann vergleichsweise einfach, sagt Dirk Aagaard, Geschäftsführer beim KIM-Anbieter akquinet health service. „Man lädt sich von der Webseite des Anbieters beziehungsweise dessen Selfservice-Portal die KIM-Mailadresse herunter, die man benötigt. Wichtig ist dann die richtige Zuordnung gemäß dem Verwendungszweck, also beispielsweise Vorname/Nachname vor dem @-Zeichen oder der Praxisname. Das lässt sich konfigurieren.“

Die Herausforderung ist dann die Anbindung der heruntergeladenen Mailadresse an den Konnektor. „Der muss konfiguriert werden wie ein Router. Einige Leistungserbringer kommen mit den Aufgaben der Digitalisierung noch nicht so gut zurecht. Manche Ärzte schaffen das in fünf Minuten und andere brauchen eine halbe Stunde und brauchen noch zusätzlich Support, den wir aber auch kostenneutral bieten“, so der akquinet-Verantwortliche. Vor allem Kliniken müssten jedoch vorher überlegen, wie sie das Organisationsmodell der Mailadressen auf die Klinik übertragen können. „Es ist eine Nomenklatur erforderlich, wie sich das mit den unterschiedlichen Abteilungen von Augenklinik bis Orthopädie am besten abbilden lässt, damit die KIM Nachrichten dann auch dort ankommen, wo sie hinsollen.“ Grundsätzlich funktioniere das Netzwerk schon, so Aagaard, der akquinet Kunde Techniker Krankenkasse beispielsweise kann die eAU bereits empfangen.

Wie belastbar das Transportsystem KIM am Ende sein wird, ist vorerst unklar. „Da fehlt noch die Nagelprobe“, sagt Gilbert Mohr. „Aber offensichtlich ist: Wenn lediglich 6000 von mehr als 100.000 Arztpraxen und Kliniken an KIM angeschlossen sind, können sie nicht mal flächendeckend elektronische Arztbriefe austauschen, weil es an der Durchdringung fehlt.“

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Weitere Beiträge

230505_chronik
Chronik der Telematik­infrastruktur – 2001 bis 2024
230606_DG_Motivaufnahmen-49_web
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Wer, wie, was – und warum?
Symbolbild - Digitalwissen für alle
Es ist angerichtet: Digitalisierungswissen für alle
Grafik/Organigramm Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM-Adressen im zentralen Verzeichnis finden

Weitere Themengebiete

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert