Theoretisch läuft die Anbindung medizinischer Einrichtungen an die TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) seit 2017, praktisch hat sie 2018 erst so richtig Fahrt aufgenommen. Bis Ende 2021 sollte sie nach dem Willen von Gesetzgeber und TI-Betreibergesellschaft gematik flächendeckend umgesetzt sein, um zu Beginn des Jahres 2022 mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts in ganz Deutschland auch die Apotheken in den gesicherten digitalen Informationsaustausch einzubeziehen. Die Einführung hat sich verzögert, doch sie läuft weiter – inklusive weiterer TI-Anwendungen in den kommenden Jahren.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Planung und den Stand der Umsetzung. Ausführlichere Darstellungen und Informationen zu aktuellen Entwicklungen sind auf spezifischen Seiten zu den einzelnen Anwendungen zu finden.
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Auf jeder elektronischen Gesundheitskarte waren schon in der Vergangenheit die sogenannten Versichertenstammdaten – Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus – gespeichert. Bis zur Anbindung an die TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) wurden die Stammdaten von dieser Karte in den medizinischen Einrichtungen ausschließlich abgerufen. Änderungen der Daten – beispielsweise nach einem Umzug eines Patienten oder einer Patientin – mussten der Versicherung gemeldet werden, damit diese dann eine neue Karte ausstellt und zuschickt. Eine Aktualisierung der Daten auf der Karte war nicht möglich.
Nach der Anbindung an die TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren – also der Einbindung der TI-Konnektoren und dem Austausch der alten Kartenlesegeräte gegen E-Health-Kartenterminals – wird mit dem Einlesen der Karte über einen digitalen Kontakt mit dem Rechenzentrum der Krankenkasse überprüft, ob die Informationen aktuell sind und Versicherungsschutz besteht. Bei Bedarf können die Daten auf der Karte aktualisiert werden.
Mehr Informationen zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das NotfalldatenmanagementNotfalldaten eines Versicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werde… … mehr erfahren gehört (gemeinsam mit dem elektronischen Medikationsplan) zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Das Notfalldatenmanagement ist eine freiwillige Anwendung, über die es möglich ist, notfallrelevante Daten von Patientinnen und Patienten wie Medikation und Diagnosen auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.
Zusätzlich kann ein Hinweis auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort „Persönlicher Erklärungen“, wie eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung auf der eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren hinterlegt werden. Dieser Hinweis gibt an, wo sich die entsprechenden Dokumente in Papierform befinden.
Der Zugriff ist prinzipiell PIN-geschützt, im Notfall ist zum Auslesen durch medizinisches Personal jedoch keine PIN-Eingabe nötig. Für den Zugriff, der auf der eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren dokumentiert wird, ist dann allerdings der elektronische Heilberufsausweis (eHBAChipkarte zur Identifikation von Heilberuflern innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren) erforderlich.
Mehr Informationen zum Notfalldatenmanagement (NFDM)
Unsere Online-Schulungen:
Der elektronische Medikationsplan ist die digitale Weiterentwicklung des sogenannten Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Seit Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf den BMP, der Angaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, samt Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstigen Hinweisen zur Einnahme enthält. Zusätzlich werden Medikamente aufgeführt, die die Person im Rahmen der „Selbstmedikation“ einnimmt.
Den bundeseinheitlichen Medikationsplan gibt es in Papierform. Auf dem Papier ist zusätzlich ein QR-Code gedruckt, der die Informationen in digitaler Form enthält und durch Ärzte und Ärztinnen wie auch Apothekerinnen und Apotheker gelesen und aktualisiert werden kann.
Die gleichen Informationen können nun auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Die elektronische Speicherung des Medikationsplans auf der eGK ist freiwillig – der Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform besteht weiterhin.
Mehr Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP)
Unsere Online-Schulungen:
Der sichere E-Mail-Dienst KIM bildet den Rahmen für Kommunikationslösungen, bei denen die Interaktion mit den Patienten und Versicherten eine untergeordnete oder keine Rolle spielt. Im Mittelpunkt steht die Kommunikation zwischen Leistungserbringern oder mit Institutionen des Gesundheitswesens.
Nutzungsbeispiele sind etwa das Senden und Empfangen von Arzt- und Entlassbriefen, Befunden und Untersuchungsergebnissen. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUDigitale Umsetzung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) … mehr erfahren) müssen über KIME-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, mit dem Nachrichten, Dokumente und strukturierte Daten sic… … mehr erfahren verschickt werden.
Mehr Informationen zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Unsere Online-Schulungen:
In mehreren Schritten wird die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an Arbeitgeber, Krankenkasse und Patienten vom bisherigen papierbasierten Prozess auf den elektronischen Versand umgestellt. Voraussetzung für die gesetzlich vorgeschriebene digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Nutzung der KIM-Funktionalitäten in den betreffenden Arztpraxen und Krankenhäusern.
Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePADigitale Akte unter Datenhoheit des Patienten … mehr erfahren) anbieten. Diese Akte ist eine sektorenübergreifende digitale Dokumentensammlung unter der Kontrolle der Versicherten.
Während die Informationen der Krankenakten bislang hauptsächlich in der Obhut der Arztpraxen, Krankenhäuser und Krankenversicherungen lagen, sollen nun auch die Versicherten selbst in die Lage versetzt werden den Überblick über existierende Dokumente zu bekommen und mit darüber zu entscheiden, welche Unterlagen welchen Ärzten und Therapeuten zur Verfügung gestellt werden.
Daraus erwachsen für die Patienten neue Möglichkeiten der Mitwirkung in Prophylaxe-, Diagnose-, Therapie- und Rehabilitationsprozessen. Für Ärzte und medizinisches Personal ergeben sich neue Informationsquellen, mit denen sie sorgfältig umgehen müssen. Denn elektronische Patientenakten bieten zwar möglicherweise wertvolle und notwendige Zusatzinformationen, stellen aber keine vollständige medizinische Dokumentation dar.
Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Unsere Online-Schulungen:
Das elektronische Rezept ist die digitale Umsetzung der bisher in Papierform ausgestellten Rezepte. Das dispensierfähige E-RezeptDigitale Version des Papierrezepts … mehr erfahren wird nach seiner Ausstellung durch Arzt oder Ärztin automatisch auf einem E-Rezept-Server gespeichert.
Apotheker können das E-Rezept abrufen, sobald Patienten Ihnen dieses zur Verfügung stellen – dafür haben die Patienten verschiedene Möglichkeiten:
- Sie geben das E-Rezept in der Apotheke mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte frei,
- sie weisen das E-Rezept über die sogenannte E-Rezept-App einer Apotheke zu oder
- sie lassen sich vom Arzt einen Ausdruck des Rezeptcodes mitgeben, der dann in der Apotheke eingescannt wird.
Der Messenger-Dienst TIM ermöglicht die sichere Echtzeit-Kommunikation per Chat für das Gesundheitswesen. Mit TIMSicherer Kurznachrichtendienst der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren können Heilberufler Nachrichten und Dokumente schnell untereinander z.B. über Smartphone oder Tablet austauschen.
Nutzungsbeispiele sind etwa kurze Rückfragen, der schnelle Versand von Dokumenten oder auch die Abstimmung innerhalb eines Teams.
Der Blick auf’s Ganze: Elektronische GesundheitskarteChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren (eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren), elektronische Patientenakte (ePADigitale Akte unter Datenhoheit des Patienten … mehr erfahren) und der Weg zum sicheren digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Patienten
Die Einführung der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren dient einem Zweck, der ohne die Schaffung der damit verbundenen technischen Voraussetzungen bislang nicht erreichbar war: dem gesicherten digitalen Austausch von medizinischen Informationen, in den in einem bestimmten Umfang auch Patienten und Versicherte einbezogen werden können – sofern sie das wünschen.
Damit verbessern sich einerseits Verfügbarkeit und Zugriffsmöglichkeiten der Patienten und Versicherten auf ihre eigenen Gesundheitsdaten. Andererseits ermöglichen die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) einen verbesserten Informationsfluss behandlungsrelevanter Daten zwischen Leistungserbringern. Dadurch stehen den Behandlern mehr und gegebenenfalls auch qualifiziertere Informationen als Grundlage für Entscheidungen zur Verfügung.
Wesentliches Element dieses Prozesses ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten. Sie wurde seit 2012 sukzessive eingeführt und ist seither Speicher für die sogenannten Stammdaten der Versicherten. Die Funktion als Datenspeicher wurde mit der Einführung der kartenbasierten TI-Anwendungen NotfalldatenmanagementNotfalldaten eines Versicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werde… … mehr erfahren (NFDMNotfalldaten eines Versicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werde… … mehr erfahren) und elektronischer Medikationsplan (eMPDigitales Verzeichnis der Medikamente eines Patienten … mehr erfahren) erweitert. Befunde, Arztbriefe, Rezepte und ähnliche Dokumente werden nicht auf den elektronischen Gesundheitskarten gespeichert.
Doch auch über die Funktion als Datenspeicher hinaus spielt die elektronische Gesundheitskarte eine wesentliche Rolle bei der Einführung der Anwendungen der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren: Sie ist das Identifizierungsmittel, mit dessen Hilfe Patienten sich für die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePADigitale Akte unter Datenhoheit des Patienten … mehr erfahren) ausweisen können.
Die ePA ist ein digitaler Dokumentenspeicher, der Versicherten von ihrer Krankenversicherung auf ihren Wunsch hin zur Verfügung gestellt werden muss und der unter der digitalen Zugriffshoheit der Versicherten per App steht. Die elektronische Patientenakte ist – in Abgrenzung zur elektronischen Gesundheitskarte, die den Versicherungen gehört und nur über wenig Speicherplatz verfügt – ein Platz, der nicht nur deutlich vielfältigere und weitergehende Speichermöglichkeiten hat als die Gesundheitskarte, sondern auch unter Hoheit der Versicherten steht. Nur sie können bestimmen, wer welche Dokumente in die ePADigitale Akte unter Datenhoheit des Patienten … mehr erfahren einstellen und löschen, wer die ePA einsehen kann. Sie können diese Verwaltungsrechte auch delegieren.
Damit eröffnen die TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren und insbesondere die elektronische Patientenakte den Versicherten und Patienten die Möglichkeit, in einem bisher nicht gekannten Maße über ihre eigenen bei den Leistungserbringern gespeicherten Dokumente zu verfügen und am Austausch der entsprechenden Informationen beteiligt zu sein.
Zu dem Gesamtziel, den gesicherten digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen unter der teilweisen Einbeziehung der Patienten zu verbessern, tragen die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) mit unterschiedlichen Funktionalitäten bei.
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6 Antworten
Warum wird das eRezept nicht auf der eGK gespeichert? Die jetzige Verfahrensweise macht alles unnötig kompliziert und teuer. Abgesehen davon ist das „Handling“ des eRezeptes für den Patienten stark suboptimal. Und wer erklärt das dem Patienten? Der Arzt? Gibt es da jetzt neue GO Ziffern für Aufklärung des Patienten zur technischen Nutzung eRezept.
Der Weg des Speicherns des E-Rezepts auf der Karte ist von der Gematik bis 2008 verfolgt worden und wurde dann nicht mehr weiterverfolgt. Die Karten-Lösung hätte sicherlich ihren Charme, vor allem für Patienten, die nicht so Smartphone-affin sind. Warum man sich letztlich dagegen entschieden hat, wissen wir nicht. Ein Zuschlag für die Ausstellung von E-Rezepten soll vor dem gesetzlich fixierten Starttermin – dem 01.01.2022 – erfolgen. Aber gegenwärtig gibt es noch nichts Analoges zu den Zuschlägen für das Befüllen der elektronischen Patientenakten.
Hallo zusammen 🙂 Ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Theme digitales betriebliches Gesundheitsmanagement und würde Ihren Beitrag sehr gerne als Quelle verwenden. Könnten Sie mir bitte den Autor des Beitrags „Vom Stammdatenabgleich zur Patientenakte – der Plan zur Einführung der TI-Anwendungen im Überblick“ nennen?
Vielen lieben Dank im voraus!
Guten Tag.
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