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Betriebsstätten­nummer

Die BSNR ist eine neunstellige Ziffer, die eine vertragsärztliche oder vertragspsychotherapeutische Betriebsstätte eindeutig identifiziert, um den Ort der medizinischen Leistungserbringung unmissverständlich zuzuschreiben. Neben Arztpraxen gelten auch Medizinische Versorgungszentren, Notfallambulanzen, medizinische Institute und Krankenhäuser als Betriebsstätten, wobei Kliniken häufig mehrere Betriebsstättennummern haben.

Betriebsstättennummern werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben. Ärzte und Ärztinnen, die eine weitere Zweigpraxis betreiben, erhalten dafür eine Nebenbetriebsstättennummer (NBSNR). Die ersten zwei Stellen bezeichnen den Landes- bzw. Bezirksstellenschlüssel, die folgenden vier Stellen die Bereichsidentifikationsnummer der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.

Verwechslungsgefahr besteht mit dem sogenannten Institutionenkennzeichen (IK), der Praxisnetznummer sowie mit der Lebenslangen Arztnummer (LANR), wobei es sich jedoch jeweils nicht um die BSNR handelt.

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