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Digitale-Versorgung-Gesetz

Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz: Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG – trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Das Gesetz treibt die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) weiter voran: Apotheken mussten sich bis zum 30. September 2020 an die TI anbinden, Krankenhäuser bis zum 31.12.2020. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anbinden lassen.

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