Digitale-Versorgung-Gesetz
Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz: Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG – trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Das Gesetz treibt die Einführung der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) weiter voran: Apotheken mussten sich bis zum 30. September 2020 an die TI anbinden, Krankenhäuser bis zum 31.12.2020. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anbinden lassen.