Anders ist es mit den umgangssprachlich genannten „Apps auf Rezept“, den DiGAGesundheits-App, die ärztlich verschrieben werden kann und deren Kosten von der Krankenkasse übern… … mehr erfahren. Ein zugelassenes Medizinprodukt mit einem CE-Kennzeichen erfüllt nur einen Teil der Voraussetzungen für die Anerkennung als DiGA. Erst mit dem Nachweis für eine Evidenz nimmt das zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die entsprechende Anwendung – auf Antrag – in das sogenannte DiGA-Verzeichnis auf. Gut zu wissen: Die Kosten für die Nutzung der DIGA werden von den Krankenkassen erstattet, wenn der Nutzer sie vom Arzt verordnet oder eine entsprechende Diagnose bekommen hat.
Aber auch für einige andere digitale Anwendungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Dafür schließen sie mit den Herstellern gesonderte Verträge. Welche Anwendungen das aber konkret sind, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Deshalb muss sich jeder Versicherte dazu bei seiner Versicherung erkundigen.
Die Kosten für die neuen Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) wiederum übernehmen die Pflegekassen. Dafür müssen die DIPA übrigens – anders als die DiGA – nicht als Medizinprodukte zugelassen sein, aber ebenfalls in einem Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen worden sein.
Unsere Übersicht erläutert die verschiedenen Kategorien: von Gesundheits-Apps über DiGA und DiPA bis hin zu den Anwendungen der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren). Wir geben die Voraussetzungen an, grenzen die verschiedenen Kategorien voneinander ab und listen Beispiele auf.
Mit unseren Übersichten und Kurzanleitungen möchten wir diejenigen, die mit den neuen digitalen Systemen, Prozessen und technischen Komponenten im Gesundheitswesen umgehen, mit mehr Knowhow unterstützen.