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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Umsetzung der bisherigen papierbasierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Ärzte müssen eAUs seit dem 01. Juli 2022 verpflichtend über Kommunikation im Medizinwesen (KIM), den sicheren E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, an die Krankenkasse übermitteln.

Arbeitgeber müssen ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend die eAU bei der Krankenkasse abrufen. Patienten erhalten auf Wunsch einen Papierausdruck und können die eAU künftig auch in ihre elektronische Patientenakte (ePA) speichern lassen.

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