Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte dient dazu, medizinische Dokumente zur eigenen Person digital nachhalten zu können. So können beispielsweise eArztbriefe, elektronische Medikationspläne, Notfalldaten oder der Impfausweis in der ePA gespeichert werden.
Die elektronische Patientenakte steht unter der Datenhoheit des Patienten, nicht der behandelnden Ärzten. Um Zugang zur ePA zu bekommen, bedarf es einer Authentifizierung über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBAChipkarte zur Identifikation von Heilberuflern innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren) oder eines elektronischen Institutionsausweises (SMC-BChipkarte zur Identifizierung einer Einrichtung innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren).