+49 (0)89 32 49 33 97 | magazin@digitales-gesundheitswesen.de

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte dient dazu, medizinische Dokumente zur eigenen Person digital nachhalten zu können. So können beispielsweise eArztbriefe, elektronische Medikationspläne, Notfalldaten oder der Impfausweis in der ePA gespeichert werden.

Die elektronische Patientenakte steht unter der Datenhoheit des Patienten, nicht der behandelnden Ärzten. Um Zugang zur ePA zu bekommen, bedarf es einer Authentifizierung über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder eines elektronischen Institutionsausweises (SMC-B).

Weitere Begriffe