Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis dient als Sammelbegriff für die personenbezogenen elektronischen Chipkartenausweise für Heilberufler wie Ärzte, Apotheker, Zahnärzte oder Psychotherapeuten. Dementsprechend wird konkreter auch vom eApothekerausweis, eArztausweis, eZahnarztausweis oder dem ePsychotherapeutenausweis gesprochen.

Der eHBA ermöglicht den Inhabern die Authentifizierung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und somit den Zugriff auf Patientendaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. Darüber hinaus können mit dem elektronischen Heilberufsausweis rechtssichere Unterschriften digital erstellt werden – sogenannte Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES).

Den eHBA gibt es auch für weitere Berufsgruppen wie z.B. Hebammen, Pflegekräfte oder Physiotherapeuten – auch elektronischer Berufsausweis (eBA) genannt.

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