Elektronischer Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis dient als Sammelbegriff für die personenbezogenen elektronischen Chipkartenausweise für Heilberufler wie Ärzte, Apotheker, Zahnärzte oder Psychotherapeuten. Dementsprechend wird konkreter auch vom eApothekerausweis, eArztausweis, eZahnarztausweis oder dem ePsychotherapeutenausweis gesprochen.
Der eHBA ermöglicht den Inhabern die Authentifizierung innerhalb der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren (TISicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren) und somit den Zugriff auf Patientendaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren) gespeichert sind. Darüber hinaus können mit dem elektronischen Heilberufsausweis rechtssichere Unterschriften digital erstellt werden – sogenannte Qualifizierte Elektronische Signaturen (QESRechtssichere digitale Unterschrift … mehr erfahren).
Den eHBA gibt es auch für weitere Berufsgruppen wie z.B. Hebammen, Pflegekräfte oder Physiotherapeuten – auch elektronischer Berufsausweis (eBA) genannt.