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Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte dient als Versicherungsnachweis und identifiziert den Versicherten eindeutig im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI). Sie ermöglicht dadurch nicht nur das Auslesen von Versichertenstammdaten (VSDM), sondern auch das Speichern von medizinischen Informationen in den Notfalldaten (NFDM) und im elektronischen Medikationsplan (eMP).

Die eGK fungiert darüber hinaus z.B. auch als Schlüssel für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept).

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