Notfalldatenmanagement
Patienten und Patientinnen können mit den elektronischen Notfalldaten ihre Medikation, Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren) hinterlegen lassen.
Außerdem können sie die Daten von Kontaktpersonen und Hinweise auf den Ablageort wichtiger persönlicher Erklärungen wie z.B. des Organspendeausweises und der Vorsorgevollmacht speichern lassen. So stehen die Informationen Heilberuflern schnell und einfach im Notfall zur Verfügung.