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Elektronische Fallakte

Die elektronische Fallakte bezieht sich auf einen konkreten Krankheitsfall eines Patienten oder einer Patientin. Die Speicherung der medizinischen Daten erfolgt nur auf Einwilligung der Patienten und nur für die Dauer der Behandlung des speziellen Krankheitsfalles.

Die eFA ermöglicht unter Berücksichtigung hoher Datenschutzstandards den Austausch medizinischer Daten zwischen verschiedenen Sektoren und regional verteilten Ärzten zu einem bestimmten Fall. Während die Hoheit über die Daten bei der elektronischen Patientenakte (ePA) beim Patienten liegt, liegt sie bei der eFA für die Dauer des Krankheitsfalles bei den behandelnden und vom Patienten berechtigten Ärzten.

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