Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer – Ausschluss statt Anschluss

Gesundheitsminister Jens Spahn propagiert den digitalen Fortschritt durch das kurz vor der Sommerpause verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz. Doch bei der elektronischen Patientenakte im Rahmen der Telematikinfrastruktur, die Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheken und Kliniken vernetzt, bleibt ein wesentlicher Teil der Leistungserbringer vorerst außen vor, obwohl sie im Gesetz erwähnt werden: die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen.
TI in Kliniken: Mit Tankern auf der Schnellbootstrecke

Gespräch mit den Beratern André Kaeding und Martin Fiedler über die Anbindung von Krankenhäusern an die Telematikinfrastruktur.
Neuer Name für TI-Anwendungspaket: Aus KOM-LE wird KIM

Die Anwendung KIM – Kommunikation im Medizinwesen – ermöglicht allen Nutzergruppen der Telematikinfrastruktur den sicheren Austausch von Dokumenten.
Telematikinfrastruktur für Krankenhäuser: In 80 Fragen zur TI

Bis spätestens 31.12.2021 sollte jedes Krankenhaus in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und für die elektronische Patientenakte (ePA) gerüstet sein. Ursprüngliche Frist war der 31.12.2020, sanktioniert wird ab dem 01.01.2022. Der Weg dahin wirft viele Fragen auf.