Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer – Ausschluss statt Anschluss

Hebammen, Physiotherapeuten und weitere Heilmittelerbringer werden vorerst von der Telematikinfrastruktur ausgeschlossen

Gesundheitsminister Jens Spahn propagiert den digitalen Fortschritt durch das kurz vor der Sommerpause verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz. Doch bei der elektronischen Patientenakte im Rahmen der Telematikinfrastruktur, die Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheken und Kliniken vernetzt, bleibt ein wesentlicher Teil der Leistungserbringer vorerst außen vor, obwohl sie im Gesetz erwähnt werden: die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen.

Telematikinfrastruktur für Krankenhäuser: In 80 Fragen zur TI

Arzt mit Klemmbrett auf einem Hintergrund mit vielen Fragezeichen

Bis spätestens 31.12.2021 sollte jedes Krankenhaus in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und für die elektronische Patientenakte (ePA) gerüstet sein. Ursprüngliche Frist war der 31.12.2020, sanktioniert wird ab dem 01.01.2022. Der Weg dahin wirft viele Fragen auf.