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Bug eines großen Tankschiffes auf der Wasserlinie bei ruhiger See

TI in Kliniken: Mit Tankern auf der Schnellbootstrecke

Gespräch mit den Beratern André Kaeding und Martin Fiedler über die Anbindung von Krankenhäusern an die Telematikinfrastruktur.

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Am 03. Juli hat der Bundestag das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber viele Teilthemen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, die bislang in verschiedenen Gesetzen geregelt waren, in einem eigenen neuen Abschnitt zusammengefasst. Neben Festlegungen zum Schutz der Gesundheitsdaten von Patienten geht es dabei auch um die Telematikinfrastruktur (TI), deren Einführung vor allem für Krankenhäuser eine große Herausforderung darstellt.

Die Aufklärungs- und Informationspflicht der Krankenkassen wird an den Ärzten vor Ort hängenbleiben

Haben die Krankenhäuser jetzt mehr Klarheit im Hinblick auf ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur bis hin zur elektronischen Patientenakte (ePA)?

André Kaeding: Das Gesetz enthält keine neuen Fristen für Krankenhäuser, insofern gilt weiterhin die schon vor 18 Monaten im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossene Pflicht, bis zum Jahresende 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu sein. Jenseits der zeitlichen Dimension gibt es aus unserer Sicht eine neue Zusatzverpflichtung, die eine Verschärfung für die Krankenhäuser bedeutet: Das Gesetz sieht eine Aufklärungs- und Informationspflicht der Krankenkassen besonders in der ersten Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte vor, deren finale Ausführung aber schlussendlich an den Ärzten vor Ort gegenüber den Patienten hängenbleiben wird.

Martin Fiedler: Insgesamt hat sich aber aus Sicht der Krankenhäuser am regulatorischen Rahmen für die Telematikinfrastruktur nicht viel verändert, der steht ja schon seit längerem. Das gilt sowohl für die elektronische Patientenakte (ePA) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) als auch für das E-Rezept, für dessen Einführung es nun aber eine gesetzliche Frist zum 01.01.2022 gibt. Ähnlich ist es beim Notfalldatenmanagement (NFDM) oder bei den Anwendungen, die unter dem Sammelbegriff KIM (Kommunikation im Medizinwesen) zusammengefasst werden und die schnellstmöglich für die Nutzung zur Verfügung stehen sollen: der elektronische Arztbrief beispielsweise oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – diese nun schon verpflichtend zum 01. Januar 2021. (UPDATE Dezember 2020: Im Juli 2020 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angeregt, den Start der eAU auf den 01.10.2021 zu verschieben. Dieser Forderung muss nun noch der GKV-Spitzenverband zustimmen. Der GKV-SV ist dazu mit der KBV im Gespräch, ein Ergebnis steht jedoch noch aus.)

Wie realistisch ist es denn, dass zum Jahresende 2020 alle Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind?

Martin Fiedler: Jedes Krankenhaus kann das schaffen – dafür müssen Vorstand oder Geschäftsführung allerdings verstehen, dass sie selbst bei dem Thema mitspielen müssen und es nicht mit spitzen Fingern in Richtung IT-Abteilung weiterschieben dürfen. Sofern das noch nicht geschehen ist, wird sich das Top-Management schnellstmöglich mit der Bedeutung und den Auswirkungen der vorhin genannten Anwendungen der Telematikinfrastruktur beschäftigen müssen – auch wenn die Bezeichnungen sehr technisch klingen. Die Gesetze legen ja nur fest, was technisch und rechtlich eingehalten werden muss. Dass damit die Veränderung ganzer Arbeitsprozesse verbunden ist, sagen die Gesetze nicht. Das findet man im Krankenhaus erst heraus, wenn man sich mit diesen Vorgaben beschäftigt und merkt, dass das mit den existierenden Prozessen in der Anmeldung, auf den Stationen oder im Entlassmanagement nicht zu erreichen ist.

André Kaeding: In vielen Krankenhäusern sind ja MVZ und Ermächtigungsambulanzen, die über den KV-Bereich abrechnen, schon technisch angeschlossen und machen ihre Erfahrungen mit der Einführungsanwendung der Telematikinfrastruktur, dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Dort gibt es zumindest bei den Leuten, die diesen Anbindungsprozess organisieren mussten, ein Bewusstsein dafür, was es bedeuten kann, das Ganze auf den stationären Bereich auszudehnen und anschließend noch vollkommen neue Arbeitsprozesse einzuführen. Diese resultieren im Wesentlichen daraus, dass das Krankenhaus künftig Daten auf die Gesundheitskarten der Patienten schreiben oder mit deren elektronischen Patientenakten umgehen können muss.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur im Krankenhaus geht mit großen organisatorischen Veränderungen einher


Woher kommt dieser große Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Prozesse, der sich mit der Einführung der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern verbindet?

André Kaeding: Ein Beispiel ist der künftige Umgang mit den Gesundheitskarten der Patienten. Bisher werden Daten von diesen Karten im Krankenhaus ausgelesen. In der Regel bei der Aufnahme. Danach benötigt niemand mehr die Karte und niemand im Haus ein Kartenterminal, mit dem die Karte ausgelesen werden kann. Künftig werden Krankenhäuser auch Daten auf diese Karten schreiben müssen. Das ist ein bislang nicht existierender, aber durch eine Vielzahl von Vorschriften regulierter Prozess, der auch noch technische Voraussetzungen hat, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit von Kartenterminals und elektronischen Heilberufsausweisen auf den Stationen und beim Entlassmanagement – wo und wie immer das organisiert ist.

Martin Fiedler: Eine riesige Herausforderung aus Sicht der Krankenhäuser ist, dass die technischen und organisatorischen Vorschriften für die einzelnen Anwendungen der Telematikinfrastruktur weitgehend am Betrieb einer Einzelpraxis orientiert sind: Ein Tresen, drei Behandlungszimmer, acht bis zwölf Leute im Team, das scheint der typische gedankliche Anwendungsfall gewesen zu sein. Wenn dort zwei zusätzliche Kartenterminals in den Behandlungszimmern installiert werden müssen oder sich ein paar Anzeigen im Praxisverwaltungssystem ändern, dann ist das relativ schnell umgesetzt und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert. Das ist in Krankenhäusern mit ihren komplexen Krankenhausinformationssystemen, der größeren Mitarbeiterzahl und einem sehr heterogenen Behandlungsspektrum in Ambulanzen und auf den Stationen natürlich vollkommen anders. Und deshalb haben die Krankenhäuser größere Probleme als Einzelpraxen, wenn notwendige TI-Komponenten wie Konnektoren, Zugangskarten oder Software erst ein paar Wochen vor der Einführungsfrist bereitstehen. In einer niedergelassenen Praxis ist das umsetzbar, weil die Führungsspanne nicht groß ist. Die Interaktionsprozesse sind überschaubar, die Kommunikationswege kurz, so dass Veränderungen innerhalb weniger Tage umgesetzt und geschult werden können.

Je später eine Klinik mit der Planung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur beginnt, desto gravierender sind die negativen Auswirkungen


Wie groß sind denn für Krankenhäuser die Probleme, die sich aus fehlenden Konnektor-Updates oder fehlenden KIS-Programmversionen für die künftigen TI-Anwendungen ergeben?

André Kaeding: Das kann sich schon negativ auswirken. Aber die Auswirkungen werden umso gravierender, je später ein Krankenhaus damit beginnt, die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen zu verstehen und dann mit Analyse und Planung zu starten. Momentan läuft es oft so, dass die Techniklieferanten den Krankenhäusern ihre Angebote unterbreiten und die Verantwortlichen dort überhaupt nicht sicher sind, welchen Bedarf sie eigentlich haben und wie sie diesen ermitteln.

Martin Fiedler: Das kann den Krankenhäusern aber niemand abnehmen. An dieser Stelle können wir sie nur unterstützen, indem wir unser Wissen über die TI-Anwendungen vermitteln und dann für den Austausch zur Gestaltung der einrichtungsspezifischen Prozesse zur Verfügung stehen. Wie viele Konnektoren oder Kartenterminals ein Haus künftig braucht, hängt vor allem davon ab, wie die TI-relevanten Prozesse im Zusammenhang mit den Gesundheitskarten und elektronischen Patientenakten sowie mit den elektronischen Heilberufsausweisen der Ärzte in dieser konkreten Einrichtung gestaltet werden.

Sie haben mehr als 300 Einrichtungen im niedergelassenen und im Klinikbereich bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur beraten, und sie begleiten auch mehrere Universitätsklinika durch diesen Prozess. Wie sieht aus Ihrer Sicht ein erfolgversprechendes Vorgehen für Krankenhäuser aus?

Martin Fiedler: Erstens: Verstehen, was die Gesetze verlangen und was die TI-Anwendungen sowie die damit verbundenen Auflagen bedeuten. Zweitens: Verstehen, was das alles für das eigene Haus bedeutet und in den betroffenen Bereichen Status und Bedarf analysieren – technisch und prozessual. Drittens: Grob planen und dabei Szenarien entwickeln, auf welchem Weg das Krankenhaus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den Bedürfnissen von Patienten und der eigenen Belegschaft gerecht werden kann. Oft sind Pilotprojekte sinnvoll. Manchmal ist an diesem Punkt schon eine qualifizierte Bedarfsermittlung für die ganze Einrichtung möglich, die eine Bestellung ermöglicht. Eine möglichst frühzeitige Bestellung kann helfen, von Lieferengpässen verschont zu bleiben – setzt aber eine gewisse Klarheit über den Bedarf voraus. Viertens: Die Detailplanung, bei der tatsächlich ambulanz- und stationsweise die technische Ausstattung und die Informationsfluss- und Dokumentationsprozesse auf TI-bezogenen Veränderungsbedarf analysiert werden. Und auf keinen Fall vergessen: ein Schulungs- und Kommunikationskonzept für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von den Veränderungsprozessen tangiert werden – und das sind sehr viele…

Wie sieht Ihre Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, für die Sie tätig sind, konkret aus?

André Kaeding: Wir werden in der Regel als generalistischer Beratungspartner verpflichtet. Oft geht es dabei um eine begleitende Beratung und gegebenenfalls aktive Umsetzungsunterstützung bei der Einführung der verschiedenen TI-Anwendungen in den Jahren 2020 und 2021. Zu Beginn der Zusammenarbeit zeigt sich meist schnell, in welchen Themen ein vertieftes Engagement unsererseits für den bestimmten Klienten besonders hilfreich ist. Da gibt es zum einen den Planungsbereich. Der spielt aktuell bei den Krankenhäusern eine wesentliche Rolle. Dass unsere Planungsmethoden und -tools funktionieren und unsere Erfahrungen sowie unser Know-how in diesem Bereich wertvoll ist, hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, als wir Kliniken bei der Anbindung ihrer MVZ oder anderer KV-abrechnender Einrichtungen auch praktisch bei der Umsetzung begleitet haben. Das hat sich zum zweiten Schwerpunkt entwickelt. Drittes Tätigkeitsfeld neben der Planung und der aktiven Unterstützung des Projekt- und Prozessmanagements ist die Erarbeitung und Umsetzung von Schulungs- und Kommunikationskonzepten für die laufende Vermittlung von Wissen und Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir unterstützen bestehende Informationsplattformen mit Inhalten oder stellen bei Bedarf derartige Plattformen zur Verfügung, wenn die Ressourcen oder das Know-how zum Themenkreis der elektronischen Patientenakte und der anderen Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht vorhanden sind.

Es lohnt sich nicht, mit der Anbindung an die TI zu warten – die ePA wird auch ohne die Krankenhäuser zum 01.01.2021 eingeführt


Viele Krankenhausmanager haben die Erfahrung gemacht, dass sich beim Thema Digitalisierung, konkret bei der Gesundheitskarte und der Patientenakte doch immer alles verzögert und verschiebt. Haben Sie Verständnis dafür, wenn Klinikmanager beim Thema Telematikinfrastruktur für Krankenhäuser lieber noch weiter abwarten wollen?

Martin: Warten worauf? Wer glaubt, dass er die Sanktion von einem Prozent der Abrechnungssumme verkraften kann, muss sich das durchrechnen und entsprechend entscheiden. Aber ich sehe da nicht zuerst die finanzielle Perspektive. Vielleicht wird die Sanktionsfrist für Krankenhäuser ja tatsächlich auch nochmal verschoben. Aber dass die für den 01. Januar 2021 festgelegte Einführung der elektronischen Patientenakte im deutschen Gesundheitswesen insgesamt verschoben wird, daran glaube ich nicht. Ich kann mir nach den bisherigen Erfahrungen schwer vorstellen, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 2019 die TI-Anbindung von mehr als 100.000 Praxen und 2020 die Anbindung von 19.000 Apotheken forciert, um im Dezember 2020 zu sagen: „Falls nicht alle 1.925 Krankenhäuser angeschlossen sind, warten wir noch ein bisschen mit der Einführung der ePA und führen sie nicht wie geplant zum 01. Januar ein…“ – Die ePA wird also auch ohne Krankenhäuser in die Welt kommen. Und wer in Kliniken Verantwortung trägt, sollte dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der eigenen Einrichtung damit und mit möglichen Fragen der Patienten und ihrer Angehörigen umgehen können.

André Kaeding: Ich möchte im Zusammenhang mit Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen mal das Bild von Tankern und Schnellbooten bemühen: Natürlich ist es für eine Tankerbesatzung schwierig und nach unserer Erfahrung an vielen Punkten frustrierend, wenn sie das Schiff durch einen Kurs steuern soll, der eigentlich für Schnellboote ausgedacht wurde. Aber wer Großschiffe steuert, weiß auch, dass man für das Manövrieren mehr Hebel bewegen muss und mehr Leute involvieren muss – und dass der Tanker deutlich mehr Zeit braucht, bis er reagiert. Am Ende muss jeder Käpt’n selbst entscheiden, wann er ein Manöver einläutet. Er sollte sich nur im Falle eines Misserfolgs nicht darüber beschweren, das alles so plötzlich gekommen sei: Die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur stehen seit 2018 fest.

 

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