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Grafik/Organigramm Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglicht die rechtssichere elektronische Unterschrift für medizinische Dokumente und Datensätze und ersetzt damit die handschriftliche Unterschrift auf Papier. Die QES ist in dem Sinne keine Anwendung der Telematikinfrastruktur, aber eine zentrale Funktion des Konnektors.

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QES und elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Datensätze wie der Notfalldatensatz (NFD) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen bei der Erzeugung bzw. Veränderung vom Arzt mit einer QES signiert werden. Die QES ist ausschließlich mithilfe des personengebundenen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Eingabe der zugehörigen Signatur-PIN am eHealth-Kartenterminal möglich.

Sicherheitsanforderungen

Für die QES gelten strenge Sicherheitsauflagen nach der eIDAS-Verordnung bzw. dem deutschen eIDAS-Durchführungsgesetz:

  • Eindeutige Identifizierung des Inhabers der Inhaberin: Die Signatur ist ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber oder der Inhaberin zugeordnet und ermöglicht dadurch eine eindeutige Identifizierung. Dies geschieht durch ein qualifiziertes Zertifikat und einen Zeitstempel.
  • Transparenz über nachträgliche Änderungen: Zudem ist die Signatur mit den Daten, auf die sie sich bezieht – zum Beispiel Medikationsdaten – so verknüpft, dass nachträgliche Veränderungen der Daten erkannt werden können.
  • Nutzung einer Signaturerstellungseinheit (SSEE): Die Signatur wird mithilfe des neuen TI-fähigen Kartenterminals erstellt, das als sogenannte Signaturerstellungseinheit (SSEE) fungiert.


Vorteile der QES

Der Vorteil für Behandelnde genauso wie für Behandelte: Mit der QES wird eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung und Übertragung medizinischer Daten – im Notfall, in Praxis oder Klinik oder in der Apotheke – geschaffen. Die QES wird integraler Bestandteil aller weiteren TI-Anwendungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung der QES ist die Anbindung der Einrichtung an die Telematikinfrastruktur.

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet, ebenso auch Apotheken.

Aktueller Status (Januar 2024)

Einführung der QES in Praxen

  • Die aktuell erhältlichen E-Health-Konnektoren ermöglichen die Erstellung und Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen im Zusammenspiel mit dem Primärsystem. Zusätzlich muss auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) in der Lage sein, die QES zu unterstützen.
  • Viele niedergelassene Ärzte haben sich bereits einen elektronischen Heilberufsausweis beschafft. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01.07.2022 beschleunigte diese Entwicklung.

Einführung der QES in Kliniken

  • Die aktuell erhältlichen E-Health-Konnektoren ermöglichen die Erstellung und Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen im Zusammenspiel mit dem Primärsystem. Zusätzlich muss auch das Klinikinformationssystem (KIS) in der Lage sein, die QES zu unterstützen.
  • Viele Ärztinnen und Ärzte im Klinikbereich haben sich inzwischen einen elektronischen Heilberufsausweis beschafft. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 01.07.2022 beschleunigte diese Entwicklung.

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