QESRechtssichere digitale Unterschrift ... mehr erfahren und elektronischer Heilberufsausweis (eHBAChipkarte zur Identifikation von Heilberuflern innerhalb der Telematikinfrastruktur ... mehr erfahren)
Datensätze wie der Notfalldatensatz (NFD) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen bei der Erzeugung bzw. Veränderung vom Arzt mit einer QES signiert werden. Die QES ist ausschließlich mithilfe des personengebundenen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Eingabe der zugehörigen Signatur-PIN am eHealth-Kartenterminal möglich.
Sicherheitsanforderungen
Für die QES gelten strenge Sicherheitsauflagen nach der eIDAS-Verordnung bzw. dem deutschen eIDAS-Durchführungsgesetz:
- Eindeutige Identifizierung des Inhabers der Inhaberin: Die Signatur ist ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber oder der Inhaberin zugeordnet und ermöglicht dadurch eine eindeutige Identifizierung. Dies geschieht durch ein qualifiziertes Zertifikat und einen Zeitstempel.
- Transparenz über nachträgliche Änderungen: Zudem ist die Signatur mit den Daten, auf die sie sich bezieht – zum Beispiel Medikationsdaten – so verknüpft, dass nachträgliche Veränderungen der Daten erkannt werden können.
- Nutzung einer Signaturerstellungseinheit (SSEE): Die Signatur wird mithilfe des neuen TI-fähigen Kartenterminals erstellt, das als sogenannte Signaturerstellungseinheit (SSEE) fungiert.
Vorteile der QES
Der Vorteil für Behandelnde genauso wie für Behandelte: Mit der QES wird eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung und Übertragung medizinischer Daten – im Notfall, in Praxis oder Klinik oder in der Apotheke – geschaffen. Die QES wird integraler Bestandteil aller weiteren TI-Anwendungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung der QES ist die Anbindung der Einrichtung an die TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens ... mehr erfahren.
Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet, ebenso auch Apotheken.
Aktueller Status (Mai 2024)
Einführung der QES in Praxen
- Die aktuell erhältlichen E-Health-Konnektoren ermöglichen die Erstellung und Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen im Zusammenspiel mit dem Primärsystem. Zusätzlich muss auch das PraxisverwaltungssystemPrimärsystem für die digitale Organisation und Dokumentation des Praxisbetriebs ... mehr erfahren (PVSPrimärsystem für die digitale Organisation und Dokumentation des Praxisbetriebs ... mehr erfahren) in der Lage sein, die QES zu unterstützen.
- Viele niedergelassene Ärzte haben sich bereits einen elektronischen Heilberufsausweis beschafft. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des E-Rezepts, die beide mithilfe des eHBA signiert werden müssen, beschleunigte diese Entwicklung.
Einführung der QES in Kliniken
- Die aktuell erhältlichen E-Health-Konnektoren ermöglichen die Erstellung und Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen im Zusammenspiel mit dem Primärsystem. Zusätzlich muss auch das Klinikinformationssystem (KISPrimärsystem zur Verwaltung der Abläufe in einer Klinik ... mehr erfahren) in der Lage sein, die QES zu unterstützen.
- Viele Ärztinnen und Ärzte im Klinikbereich haben sich inzwischen einen elektronischen Heilberufsausweis beschafft. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des E-Rezepts, die beide mithilfe des eHBA signiert werden müssen, beschleunigte diese Entwicklung.