Abbildung eines roten Kreuzes als Symbol für das Notfalldatenmanagement

Das Notfalldatenmanagement (NFDM)

Das Notfalldatenmanagement ist eine für Versicherte freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Dabei werden notfallrelevante Daten von Patientinnen und Patienten für den Notfall auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.

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NFDM: Zwei Datensätze

Das Notfalldatenmanagement besteht aus zwei Datensätzen, die von Ärzten auf Wunsch des Patienten angelegt werden müssen:

Der Notfalldatensatz (NFD) enthält wichtige medizinische Informationen zum Patienten, wie z.B. Medikationen, Operationen, chronische Erkrankungen oder Allergien.

Der sog. Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) beinhaltet Hinweise auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort wichtiger Papierdokumente, wie z.B. eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung.

Zugriff auf die Notfalldaten

Der Zugriff auf die Informationen des NFDM auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist prinzipiell durch eine PIN des Versicherten geschützt, im Notfall ist zum Auslesen durch medizinisches Personal jedoch keine PIN-Eingabe nötig.

Änderungen am Notfalldatensatz müssen durch Ärzte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) freigegeben werden. Dazu ist die Verwendung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und die Eingabe der dazugehörigen PIN erforderlich.

Vorteile des NFDM

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) bringt Vorteile für Ärzte, Notfallteams und  Patienten mit sich. Bei Notarzteinsätzen kann die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst auf Grundlage  der abgerufenen Notfalldaten erfolgen.

Auch bei einer ungeplanten Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder einer ungeplanten Notfallversorgung im ambulanten Versorgungssektor können die gespeicherten Notfalldaten Diagnosen beschleunigen, Fehlbehandlungen und -medikationen verhindern und so letztlich Leben retten.

Es wird zudem wahrscheinlicher, dass die persönlichen Wünsche der Patienten auch im Notfall eingehalten und Angehörige informiert werden.

Voraussetzungen

Für das NFDM ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur Voraussetzung, außerdem ein elektronischer Heilberufsausweis für die Durchführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet.

Aktueller Status (Mai 2024)

Einführung des Notfalldatenmanagements (NFDM) in Praxen

  • Das Notfalldatenmanagement ist für Versicherte eine freiwillige TI-Anwendung, eine Sanktionierung bei Nichtnutzung der Funktion für Ärzte gibt es nicht. Allerdings sind die Daten optionaler Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) und Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass die Informationen dort gespeichert werden.
  • Die meisten Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) stellen den Praxen NFDM-Lösungen zur Verfügung.
  • Der Nutzungsgrad ist noch relativ niedrig.
  • Zu empfehlen ist die Entwicklung von Standardprozeduren für die Befragung der Patienten im Hinblick auf die Existenz eines NFDM-Datensatzes auf der eGK und die Umsetzung der NFDM-Verpflichtungen innerhalb der Praxis.

Einführung des Notfalldatenmanagements (NFDM) in Kliniken

  • Das Notfalldatenmanagement ist für Versicherte eine freiwillige TI-Anwendung, eine Sanktionierung bei Nichtnutzung der Funktion für Ärzte gibt es nicht. Allerdings sind die Daten optionaler Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) und Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass die Informationen dort gespeichert werden.
  • Insbesondere bei und nach stationären Behandlungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine notfallrelevante Medikation (z.B. Blutverdünner) verordnet wird – insofern gibt es hier eine hohe Relevanz.
  • Mehrere Anbieter von Klinikinformationssystemen (KIS) können den Krankenhäusern noch keine funktionierenden NFDM-Softwaremodule zur Verfügung stellen.
  • Durch die Notwendigkeit der digitalen Signatur per qualifizierte elektronische Signatur (QES) bei Änderungen des Notfalldatensatzes gehört das NFDM in Krankenhäusern zu den TI-Anwendungen, die zu höherer Komplexität bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse des ärztlichen Personals führen.

 

Ausblick

  • Im Zuge der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur ist vorgesehen, zusätzlich zur eGK weitere digitale Identitäten anzubieten, die ein Versicherter wahlweise anstatt der eGK nutzen kann. Die grundlegenden Funktionen – Identifizierung und Datenspeicherung – sind dann nicht mehr zwangsläufig an die Karte gebunden.
  • Zusätzlich zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte ist die Online-Speicherung im Rahmen einer EU-standardisierten Patientenkurzakte geplant.
 

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