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Telematikinfrastruktur Konnektor TI Secunet und Kartenterminals © Jürgen Prehl, GMC Systems

Diese Geräte und Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematik­infrastruktur

Konnektoren, Kartenterminals und SMC-Bs: Die Übersicht über die wichtigsten zugelassenen und zertifizierten TI-Geräte sowie deren Anbieter.

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Welche Komponenten und Geräte sind nötig, um medizinische Einrichtungen wie Praxen, Kliniken und andere TI-Teilnehmer an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden? Welche Anbieter und Hersteller gibt es auf dem Markt? Welche Geräte sind zugelassen und zertifiziert? Ein Überblick zu den wichtigsten technischen Komponenten der TI-Anbindung von Kartenterminals bis hin zum Konnektor.

Sensible medizinische Daten dürfen nicht unverschlüsselt und frei durch das Internet kommuniziert werden. Für den Austausch von Patientendaten bedarf es eines besonders geschützten digitalen Gesundheitsnetzwerks – der Telematikinfrastruktur. Die TI-Komponenten müssen daher samt der kryptografischen Lösungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der Gematik GmbH zugelassen werden.

Damit Arztpraxen und Kliniken am Datenaustausch über die TI teilnehmen können, sind folgende Komponenten mindestens erforderlich:

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur eine Übersicht erstellt.

Darüber hinaus ist in der Regel eine Aktualisierung der Software der Primärsysteme, d.h. der lokalen Verwaltungssysteme erforderlich.  Eine Liste der bestätigten Primärsysteme bietet die Gematik.

Patienten und Patientinnen brauchen ihrerseits eine elektronische Gesundheitskarte der zweiten Generation (eGK G2) inklusive PIN, um die TI-Anwendungen nutzen zu können.

1. Internetanschluss samt VPN-Zugang

Voraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist ein Internetanschluss der medizinischen Einrichtung. Ein DSL- oder ein LTE-Anschluss mit einer Bandbreite von 6 Megabit pro Sekunde sind den langsameren ISDN- oder UMTS-Verbindungen (1 Mbit/s) vorzuziehen, da es bei letzteren aufgrund von Zeitüberschreitungen beim Verbindungsaufbau zu Verbindungsfehlern kommen kann.

Zudem wird ein von der Gematik zertifizierter VPN-Dienst benötigt. Das Virtual Private Network sorgt dafür, dass innerhalb des Internets ein sicherer, vom restlichen Datenverkehr abgeschirmter Tunnel zur Telematikinfrastruktur geschlagen wird.

Eine Liste der zugelassenen VPN-Zugangsdienste finden Sie auf der Webseite der Gematik.

2. Konnektor

Der TI-Konnektor ist eine Art Router und verbindet das PVS bzw. das KIS mit der Telematikinfrastruktur. Innerhalb der medizinischen Betriebsstätte muss der Konnektor an einem gesicherten Ort aufgestellt werden.

Eine Liste der zugelassenen Konnektoren finden Sie auf der Webseite der Gematik.

3. eHealth-Kartenterminal (eHealth-KT)

Über die eHealth-Kartenterminals werden verschiedene TI-Smartcards – wie z.B. die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – eingelesen, um den Zugriff auf die sensiblen Daten nur berechtigten Personen und Institutionen zu gewähren.

Neben stationären, d.h. fest angeschlossenen eHealth-KTs gibt es auch mobile Kartenterminals (mobKTs), also mobile Kartenlesegeräte, die kabellos in der Einrichtung bewegt werden können. Ein stationäres Kartenterminal ist Pflicht, ein zweites mobiles empfiehlt sich, da es im Falle eines Konnektorausfalls funktionstüchtig bleibt.

Eine Liste der zugelassenen eHealth-Kartenterminals finden Sie auf der Webseite der Gematik.

4. Elektronischer Praxisausweis bzw. Klinikausweis (SMC-B)

Die SMC-B bezeichnet die Sicherheitsmodulkarte Typ B oder auch Secure Module Card – Betriebsstätte und wird auch Praxisausweis oder Institutionskarte genannt. Die Steckkarte weist eine medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur eindeutig aus. Sie dient der Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Kartenterminal und dem Konnektor.

Während ein mobiles Kartenterminal eine SMC-B oder aber einen HBA braucht, benötigt nicht zwingend jedes stationäre Kartenterminal eine solche Karte. Stattdessen kann ein stationäres Kartenterminal auch auf eine gesteckte Karte in einem anderen Terminal zugreifen. Für die künftigen eHealth-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden Praxisausweise der zweiten Generation (G2) benötigt.

Eine Liste der zugelassenen SMC-B-Anbieter finden Sie auf der Webseite der Gematik.

5. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis ist die Karte, mit der sich Heilberufler wie Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen, Psychotherapeuten oder auch Hebammen als Person gegenüber der Telematikinfrastruktur eindeutig ausweisen. Pro Heilberufler wird jeweils ein solcher Ausweis benötigt. Der eHBA ermöglicht die verschlüsselte und somit vertrauliche Kommunikation.

Zur Einführung der Telematikinfrastruktur im Jahr 2019 war der elektronische Heilberufsausweis noch nicht Pflicht. Die erste TI-Anwendung – das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – funktionierte auch ohne eHBA. Doch Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder der Notfalldatensatz (NFDM) brauchen rechtssichere, digital erstellte Unterschriften – sogenannte Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES) – und dafür ist der elektronische Heilberufsausweis erforderlich.

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