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Das Versichertenstamm­datenmanagement (VSDM)

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI). Dabei werden die Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) elektronisch mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten des Versicherten abgeglichen.

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Die Versichertenstammdaten, d.h. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherungsnummer und -status, waren auch bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Diese Stammdaten auf der eGK wurden vor Einführung der Telematikinfrastruktur in der medizinischen Einrichtung ausschließlich abgerufen.

Eine Datenänderung – wie z.B. eine neue Adresse – musste der Versicherung gemeldet werden, damit diese dann eine neue Karte ausstellt und zuschickt. Eine Aktualisierung der Daten auf der Karte war nicht möglich.

Online-Abgleich mit der Krankenkasse

Nach der Anbindung einer medizinischen Einrichtung an die TI und damit dem Start des VSDM werden die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten beim Einlesen an das Rechenzentrum der Krankenkasse übermittelt und mit den dort vorliegenden Informationen verglichen.

Bei Bedarf können die Daten auf der Karte aktualisiert und in das lokale Verwaltungssystem übernommen werden. Dieser Vorgang muss bei gesetzlich versicherten Patienten bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt werden.

Vorteile des VSDM

Vorteile ergeben sich in erster Linie für die Krankenkassen. Liegen in den dortigen Rechenzentren aktuellere Informationen vor, können die Daten auf der Karte aktualisiert werden. Für die Kassen entfällt damit die Notwendigkeit der Produktion und des Versands neuer Karten.

Gleichzeitig ermöglicht der Datenabgleich eine Prüfung des Versicherungsstatus und erschwert die Inanspruchnahme von Leistungen durch nicht berechtigte Personen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Datenaustausch ist der Anschluss der medizinischen Einrichtung an die Telematikinfrastruktur, der mit technischem und organisatorischem Aufwand verbunden ist.

Das Beschreiben der Karten mit neuen Daten im Zusammenhang mit dem VSDM sowie weiteren TI-Anwendungen, bei denen Daten auf den Gesundheitskarten gespeichert werden können (elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement), ist ein Grund für die Notwendigkeit des Austauschs der zuvor genutzten Kartenlesegeräte gegen E-Health-Kartenterminals. Die alten Geräte sind nicht dazu in der Lage, Daten auf Gesundheitskarten zu „schreiben“.

Die Kosten für TI-Ausstattung und den TI-Betrieb werden nach festgelegten Pauschalen erstattet.

Aktueller Status (Mai 2024)

Einführung des VSDM in Praxen

  • Niedergelassene Ärzte müssen seit Mitte 2019 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein; nach dem Anschluss sind vollzogene VSDM über die Abrechnungsdatensätze dokumentierbar.
  • Um dem TI-Anbindungsprozess Tempo und Nachdruck zu verleihen, wurde die Einführungsfrist für niedergelassene Ärzte mit einer Sanktionsdrohung verbunden. Zunächst wurden nicht angebundene Ärzte durch einen Abzug i.H.v. 1% der Erstattungssumme bei der Leistungsabrechnung sanktioniert.
  • Die Sanktionshöhe wurde mit Wirkung zum März 2020 erhöht. Seitdem gilt eine Honorarkürzung von 2,5%.
  • Alle marktrelevanten Software-Anbieter haben die entsprechenden Software-Module fristgerecht zur Verfügung gestellt.
  • Prinzipiell funktioniert das VSDM – allerdings treten aus verschiedenen Gründen (Ausfall zentraler TI-Dienste, Ausfall von Konnektoren) gelegentlich Störungen und Funktionseinschränkungen auf.

 

Einführung des VSDM in Krankenhäusern

  • Zu Kliniken gehörende Medizinische Versorgungszentren (MVZ) unterliegen den Rahmenbedingungen, die für den Bereich der niedergelassenen Ärzte gelten.
  • Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen in Krankenhäusern, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abrechnen, hatten eine Anbindungsfrist zum 31.12.2020 und unterliegen seitdem den gleichen Sanktionsregelungen wie die niedergelassenen Ärzte.
  • Viele Krankenhäuser haben zunächst ambulante Einrichtungen angeschlossen und warten mit dem Anschluss der stationären Aufnahmeplätze bis zur Komplettausstattung ihrer Kliniken im Rahmen der Einführung weiterer TI-Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und E-Rezept.

 

Ausblick

  • Im Zuge der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur werden zusätzlich zur eGK weitere digitale Identitäten angeboten, die ein Versicherter wahlweise anstatt der eGK nutzen kann. Die grundlegenden Funktionen – Identifizierung und Datenspeicherung – sind künftig nicht mehr zwangsläufig an die Karte gebunden.
  • Damit verbunden wäre auch ein Online-Abgleich der Versichertendaten, der nicht mehr auf der eGK basiert.
 

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