Das E-Rezept stellt die technische Umsetzung einer eVerordnung dar. Es ist in der ersten Entwicklungsstufe die digitale Version des derzeitigen „Muster 16“, des sogenannten „Rosa Rezepts“. Aber auch weitere Rezepttypen werden künftig elektronisch übermittelt.
Patienten können den jeweiligen Rezeptcode elektronisch per E-Rezept-App an eine Apotheke ihrer Wahl schicken und dort einlösen.
Zugleich bleibt aber vorerst auch der gewohnte Weg erhalten: Wenn der Patient die E-Rezept-App nicht nutzen will oder kann, gibt der verordnende Arzt ihm den für die Einlösung in der Apotheke notwendigen Rezeptcode als Papierausdruck mit. Dieser Rezeptcode kann auch auf anderen Wegen an die Apotheke übermittelt werden, wie z.B. als Foto auf dem Smartphone oder per E-Mail. Geplant ist außerdem die Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke via elektronische Gesundheitskarte.
Vorteile des E-Rezepts
Patienten müssen dank E-RezeptDigitale Version des Papierrezepts … mehr erfahren nicht mehr im Wartezimmer Platz nehmen, nur um ein Rezept abzuholen und dann damit zur Apotheke zu gehen, sie können also Zeit und Wege sparen.
Gerade im Falle von Videosprechstunden ermöglicht es das E-Rezept, dass der Patient seine Wohnung nicht verlassen muss: Der Arzt stellt das entsprechende Rezept elektronisch aus, der Patient übermittelt es elektronisch an die Apotheke und erhält anschließend das Medikament z.B. per Botendienst oder Postversand.
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezepts ist die Anbindung der medizinischen Einrichtung bzw. Apotheke an die TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren.
Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet, ebenso auch Apotheken.
Aktueller Status (April 2023)
Einführung des E-Rezepts in Praxen
- Die Nutzung des E-Rezepts ist für niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtend. Die Einführung des E-Rezepts ist jedoch verschoben worden, da die technischen Voraussetzungen für die verpflichtende Einführung nicht gegeben waren und das E-Rezept noch nicht ausreichend erprobt wurde.
- Seit dem 01.09.2022 wird das E-Rezept schrittweise eingeführt. Voraussetzung für einen deutschlandweiten Start ist die Möglichkeit zur Einlösung von E-Rezepten via elektronische Gesundheitskarte (geplant für Mitte 2023).
- Ab dem 01.01.2024 soll das E-Rezept verbindlich genutzt werden.
Einführung des E-Rezepts in Kliniken
- In der ersten Stufe betrifft das E-Rezept vor allem das Muster-16-Rezept, das sog. „Rosa Rezept“. In künftigen Entwicklungsstufen werden weitere Rezepttypen und -prozesse in das E-Rezept integriert, wie z.B. T-Rezepte oder Rezepte für Privatversicherte.
- Ambulanzen in Kliniken sind seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet E-Rezepte zu verwenden. Auch Entlassrezepte nach teilstationärer oder stationärer Behandlung müssen als E-Rezepte ausgestellt werden. Nicht betroffen ist der stationsinterne Bereich.
- Die Einführung des E-Rezepts ist jedoch verschoben worden, da die technischen Voraussetzungen für die verpflichtende Einführung nicht gegeben waren und das E-Rezept noch nicht ausreichend erprobt wurde.
- Seit dem 01.09.2022 wird das E-Rezept schrittweise eingeführt. Voraussetzung für einen deutschlandweiten Start ist die Möglichkeit zur Einlösung von E-Rezepten via elektronische Gesundheitskarte (geplant für Mitte 2023).
- Ab dem 01.01.2024 soll das E-Rezept verbindlich genutzt werden.
Lesen Sie dazu auch unser laufendes E-Rezept Update.
Ausblick
- In der ersten Stufe betrifft das E-Rezept nur das Muster-16-Rezept, das sog. „Rosa Rezept“. In künftigen Entwicklungsstufen werden weitere Rezepttypen und -prozesse in das E-Rezept integriert, wie z.B. T-Rezepte, Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel oder Rezepte für Privatversicherte.