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Gut gelaunte Apothekerin vor einem Regal mit Medikamenten und Drogeriebedarf

Telematikinfrastruktur für Apotheken: Fristen, Kosten, Hintergründe

Auch Apotheken müssen sich an die Telematikinfrastruktur anschließen. Welche Komponenten braucht man? Welche Kosten werden erstattet?

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Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Apotheken mussten sich nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bis zum 30.09.2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen.

Technische Komponenten für die Anbindung einer Apotheke an die Telematikinfrastruktur

Die Mindestausstattung, um eine Apotheke an die TI anzuschließen, umfasst diese Komponenten:

  • Einen eHealth-Konnektor plus die dazugehörige Gerätekarte (gSMC-K-Karte) – entweder vor Ort in der Apotheke oder in einem Rechenzentrum (siehe „TI as a Service auch für Apotheken“).
  • Ein Kartenlesegerät (eHealth-Kartenterminal, KT) plus die dazugehörige Gerätekarte (gSMC-KT-Karte).
  • Einen VPN-Zugangsdienst, um die Verbindung zwischen den Geräten und der Telematikinfrastruktur abgeschirmt vom normalen Internetverkehr herzustellen.
  • Um Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über die TI nutzen zu können, brauchen Apothekerinnen und Apotheker darüber hinaus einen Heilberufsausweis für den Apotheker oder die Apothekerin (eHBA).
  • Auch die Apotheke selbst muss identifiziert werden können. Das geschieht über einen Institutionsausweis für die Apotheke. Analog zum Praxisausweis bei Ärzten wird diese SMC-B-Karte auch Apothekenausweis genannt. Mit dieser Karte erhalten auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke Zugriff auf bestimmte Daten der elektronischen Gesundheitskarte.

Die Karten für SMC-B und HBA werden von den Apothekerkammern der Länder ausgegeben.

Relevante TI-Anwendungen

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband führt unter den nutzungsbezogenen Zuschlägen die Nutzung von Daten im Rahmen des elektronischen Medikationsplans (eMP) auf, der zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) beitragen soll.

2016 wurde in Deutschland mit dem E-Health-Gesetz der papierbasierte Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) eingeführt, auf den gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Dieser wird hauptsächlich in den Arztpraxen erstellt, aber auch in Apotheken aktualisiert, sofern Patienten und Patientinnen die Einwilligung dazu geben.

Apotheken können seit 2020 auch Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan von gesetzlich Versicherten erhalten, der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Apotheken sind der klassische Ort, an dem Patientinnen und Patienten ihre Rezepte, die sie aus den Arztpraxen bekommen haben, einlösen. Apotheken sind seit dem 01. September 2022 dazu verpflichtet, elektronische Rezepte verarbeiten zu können. 

Das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte wurde im Januar 2024 flächendeckend eingeführt, das Papierrezept wird dadurch jedoch nicht nahtlos abgelöst. Zunächst müssen sich alle Beteiligten auf den Parallelbetrieb von Papier- und Digitalrezepten einstellen. 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht Versicherten eine Dokumentation ihrer Gesundheits- und Krankengeschichte unter ihrer eigenen Kontrolle. Sie können medizinische Daten von Leistungserbringern in ihre ePA hochladen lassen und auch selbst Daten speichern.

Apotheken können vom Versicherten Zugriff auf dessen ePA erhalten und damit Einblick in medizinisch relevante Daten, wie z.B. Medikations- oder Notfalldaten. Somit erhöht sie ePA auch die Arzneimitteltherapiesicherheit.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Der Heilberufsausweis enthält eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Damit können einerseits Ärzte und Ärztinnen Rezepte signieren. Aber auch Apothekerinnen und Apotheker verfügen damit über eine rechtssichere digitale Unterschrift.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Mit KIM können sich Leistungserbringer wie Therapeuten, Ärztinnen und Apotheker auf sicherem Wege digital über die Telematikinfrastruktur austauschen und medizinische Dokumente versenden.

Wann kommt welche Anwendung und was sind die Hintergründe? Erfahren Sie hier mehr dazu.

Kosten und Finanzierung

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf ein Finanzierungs- und Erstattungsabkommen der TI-Kosten verständigt.

 

Als Abrechnungsstelle fungiert der Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Nacht- und Notdienstfonds, NNF). Somit haben Inhaber und Inhaberinnen von Apotheken keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen oder dem GKV-Spitzenverband, sondern gegenüber dem NNF als Abrechnungsstelle.

Vergleich TI-Finanzierung Apotheken vs. Praxen

Die Erstattungspauschalen für Apotheken sind ähnlich gelagert wie die der Arztpraxen, die sich schon Mitte 2019 an die Telematikinfrastruktur anschließen mussten. Rein technisch gibt es zwischen den Komponenten – zumindest nach entsprechenden Updates – keine Unterschiede, weshalb die Anbieter am Markt vornehmlich nach den Pauschalen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kalkulieren.

Fördergelder nur für zugelassene Geräte?

Anbieter von Telematikinfrastruktur-Hardware raten zur frühzeitigen Bestellung von Geräten, auch wenn sie erst durch ein künftiges Update zu einem zugelassenen E-Health-Konnektor werden, damit der Zeitrahmen samt Auslieferung und Anschluss vor Ort rechtzeitig gelingen kann. Der Deutsche Apothekerverband stellt aber klar, dass Fördergelder erst für zugelassene Geräte fließen können. Die Konnektoren sind daher frühestens nach einem Update förderfähig.

TI as a Service: Hosting im Rechenzentrum statt Konnektoren vor Ort in der Apotheke

Eine Alternative zur Installation des eHealth-Konnektors vor Ort in der Apotheke stellt das Hosting im Rechenzentrum mit Servicevertrag (TI as a Service) dar.

Da über die Telematikinfrastruktur sensible Gesundheitsdaten transportiert werden, bestehen beim Aufbau und Zugang zu den TI-Komponenten besondere Sicherheitsanforderungen und Dokumentationspflichten. Während Kliniken häufig noch über eigens abgeschirmte Serverräume verfügen, stellt die Anbindung für kleinere Praxen oder Apotheken eine andere Herausforderung dar.

Der Konnektor-Service von Akquinet bietet hier eine Hosting-Alternative. Dabei müssen Apotheker und Apothekerinnen weder Geräte noch Software kaufen. Die Konnektoren stehen nicht in der Apotheke, sondern in einem deutschen Rechenzentrum, das vom TÜV zertifiziert und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft ist. Somit braucht es vor Ort weder einen gesicherten Bereich, noch muss Technikpersonal zur Wartung des Konnektors ins Geschäft kommen. Nur die Kartenlesegeräte verbleiben in der Apotheke. Die PIN-Eingabe wird über eine verschlüsselte Verbindung per VPN (virtuelles privates Netzwerk) an den Konnektor im Rechenzentrum gegeben.

Der Dienstleister Akquinet richtet sämtliche Geräte und Verbindungen an die Bestandssoftware ein, kümmert sich im Rahmen eines Servicevertrags um den Betrieb und die Sicherheit und tauscht defekte Geräte unkompliziert aus. Während das Personal in einer Apotheke, in der ein Konnektor physisch steht, häufiger zur Wiedereingabe der PIN aufgefordert wird, wenn die Verbindung zwischen Kartenlesegerät und Konnektor abreißt, wird sie bei der Lösung mit Konnektor im Rechenzentrum automatisiert wiederhergestellt.

Zu den Anbietern solcher Lösungen zählt neben der Akquinet AG auch die RED Medical Systems GmbH.

Lesen Sie dazu auch: TI as a Service auch für Apotheken

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