Es ist eines der größten Einzelprojekte im Rahmen der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens: das E-RezeptDigitale Version des Papierrezepts … mehr erfahren. Es soll die administrativen Vorgänge rund um die Rezepthandhabung automatisieren und beschleunigen. Entsprechend ambitioniert sind die Planungen der mit der Umsetzung beauftragten Berliner gematik GmbH. Und so langsam wird es ernst: Das E-Rezept soll in einer Einführungsphase erstmalig ab dem 1. Juli 2021 für gesetzlich Versicherte verfügbar sein. Ab diesem Termin dürfen alte Papierrezepte noch sechs Monate lang ausgestellt und eingelöst werden. So lange bleibt dann allen Beteiligten noch Zeit, sich für den finalen Start aufzustellen. „In der Phase bis zum 1. Januar 2022 wird es den Hochlauf geben“, sagt Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der gematik.
Dann wird das E-Rezept – digital oder in Papierform – Pflicht für alle Ärzte mit Kassenzulassung und alle Apotheken in Deutschland. Es ersetzt fortan das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Weitere Ausbaustufen des elektronischen Rezeptes sind bereits in der Pipeline. So sollen künftig auch privat Versicherte E-Rezepte empfangen und einlösen können. Nach und nach stehen weitere Rezept-Formulare zur Digitalisierung an, darunter Betäubungsmittel-Rezepte, die zweiteiligen T-Rezepte, DiGA-Verordnungen und die „Grünen“ Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
E-Rezept: Die Funktionsweise im Schnelldurchlauf
Und so soll das E-Rezept im Idealfall funktionieren: Im Rahmen der – auch digital möglichen – Sprechstunde mit dem Patienten erstellt der Arzt wie gewohnt das Rezept in seinem PraxisverwaltungssystemPrimärsystem für die digitale Organisation und Dokumentation des Praxisbetriebs … mehr erfahren und unterschreibt es am Computer digital mit dem Heilberufsausweis. Mit dieser Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt verschlüsselt an den Fachdienst E-Rezept in der TelematikinfrastrukturSicheres digitales Netz des deutschen Gesundheitswesens … mehr erfahren übermittelt und gespeichert. Dort steht das Rezept bis zu 100 Tage nach seiner Einlösung zur Verfügung. Die Informationen des signierten E-Rezepts können vom Patienten selbst sowie von berechtigten Apotheken mittels eines QR-Codes abgerufen werden.
Der versicherte Patient kann auf das E-Rezept mithilfe eines Tokens zugreifen. Dabei hat er die Wahl: Entweder der Versicherte lässt sich das elektronische Rezept direkt digital in der E-Rezept-App der gematik anzeigen oder er lässt sich den Token als Datamatrix-Code ausdrucken. Im Gegensatz zum Ausdruck kann der Versicherte mithilfe des digitalen Codes in der E-Rezept-App die Verfügbarkeit von verordneten Medikamenten bei bis zu drei (Online-)Apotheken vorab elektronisch abfragen.
Das E-Rezept kann in jeder (Online-)Apotheke in Deutschland eingelöst werden, indem dieser Token digital einer Wunschapotheke zugewiesen wird. Den ausgedruckten Datamatrix-Code kann jede Apotheke mit einem Scanner einlesen, sich die Rezeptinformationen aus der Telematik-Infrastruktur anzeigen lassen und in das Warenwirtschaftssystem übernehmen. Sobald die Verfügbarkeit eines Arzneimittels angefragt wird, werden der ausgewählten Apotheke alle Rezeptinformationen angezeigt, die zur Überprüfung der Lagerbestände benötigt werden. Die Anfragen können direkt im Warenwirtschaftssystem eingesehen und beantwortet werden. Nach der Dispensierung wird eine durch den Fachdienst signierte Quittung ausgestellt, die die Apotheke für die Abrechnung mit der Krankenversicherung verwenden kann.
Alle Beteiligten stehen beim E-Rezept unter Druck
Der gesetzliche festgelegte Termin 1.1.2022 für den E-Rezept-Start setzt alle Beteiligten gehörig unter Druck. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie erschweren die Implementierung wesentlicher Schritte zusätzlich. Dazu kommen die Anforderungen in der Umsetzungspraxis: „Die Warenwirtschaftssysteme müssen angepasst sein, ebenso müssen die Abrechnungsvereinbarungen stehen. Genau da besteht noch Verhandlungsbedarf bei den technischen Anlagen“, konstatiert Sören Friedrich, Abteilungsleiter IT/Telematik der ABDA (Interview). „Dabei ist auf der gesamten Linie noch viel zu tun: Die Softwaresysteme müssen miteinander harmonieren – sowohl die ärztlichen wie die von den Apotheken, die gematik-E-Rezept App muss noch fertig werden bis zum 1.7. und als native App für IOS, Android und Huawei-Geräte abrufbar sein.“
Da klingt es beruhigend, dass die gematik einige Baustellen bereits gut im Griff hat. „Bei einigen Gewerken, die wir ausgeschrieben haben, wie den Dienstleistern für den Fachdienst und den Identitätsanbieter sind wir bereits im Zielkorridor“, sagt Hannes Neumann. So werden alle 500 Millionen Rezepte, die pro Jahr die in Deutschland ausgestellt werden, künftig über einen zentralen Fachdienst digital verwaltet. In einem europaweiten Vergabeverfahren zur Einführung des E-Rezepts hat die gematik kürzlich die IBM Deutschland GmbH mit der Entwicklung und dem Betrieb dieses Fachdienstes beauftragt. Dort werden alle E-Rezepte abgelegt und in die E-Rezept-App und die Apothekensysteme heruntergeladen. „Diese Daten sind verschlüsselt, so dass der Betreiber keinen Zugriff hat, also auch nicht mitlesen kann“, versichert Hannes Neumann.
Klärungsbedarf bei der digitalen Signatur der Ärzte
Entwicklung und Betrieb des Identitätsanbieters – dem zentralen Zugangssystem, das ab dem 1.7.2021 die Identität der Teilnehmer am E-Rezept wie Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker und Versicherte authentifiziert und den Zugriff auf die Systeme des E-Rezepts ermöglicht – wurden ebenfalls in dem europaweiten Vergabeverfahren vergeben, und zwar an die österreichische Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) GmbH. „Die Trennung des Identity-Providers vom Fachdienst E-Rezept in zwei Lose und die Vergabe an voneinander unabhängige Unternehmen war nicht nur eine Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, sondern auch wir sind überzeugt, das es richtig ist, Content und Zugriff zu trennen“, erläutert der E-Rezept-Produktmanager.
Noch im Vergabeverfahren steckt die Suche nach einem Dienstleister für die Themenausgabe des HBA und SMCB für ausländische Versandapotheken sowie für das Thema TI-Service-Desk, also der künftigen Hotline für Anfragen von Versicherten und Nutzern in Bezug auf die App. Nicht ausgeschrieben wurde dagegen die Entwicklung der App für das E-Rezept, da sie von der gematik bereitgestellt und auch selbst entwickelt wird. Dafür hatte der Gesetzgeber die Grundlagen mit dem Patientendaten-Schutzgesetz geschaffen. „Mit der App werden wir bis zum 30. Juni fertig sein“, ist sich Hannes Neumann sicher.
Klärungsbedarf gibt es dagegen noch beim Thema Signatur. Laut Sören Friedrich, Telematik-Experte der ABDA ist es eines der größten Anliegen der Ärzte, eine qualifizierte Signatur herzustellen. Die entpuppt sich derzeit noch als ein Bottleneck bei den Ärzten: „Die derzeitige Ausprägung sieht vor, dass pro Signaturvorgang, also bei jeder Verordnung, eine x-stellige PIN pro Signatur einzugeben ist, dass kostet dann doch viel Zeit. Daher sind bestimmte Komfortfunktionen für digitale Signaturen erforderlich, zumal pro Rezept nur eine Verordnung möglich ist. Dann müsste der Arzt bei drei Verordnungen dreimal signieren“, so Sören Friedrich. Dazu finden noch Gespräche mit der Ärzteschaft statt und auch die gematik entwickelt derzeit zusätzliche Alternativen, sodass nicht bei jedem Vorgang der Arzt die PIN eingeben muss.
Im E-Rezept-Notfall: zurück zum rosa Rezept
Besser läuft es auf einem Feld, das bei zahlreichen Digitalisierungsprojekten gerne zum Sorgenacker gerät – gemeint sind Datenschutz und Sicherheit. Eine umfassende externe Untersuchung hatte bereits im Dezember 2020 die Ende-zu-Ende-Sicherheit der Telematikinfrastruktur der gematik bestätigt. Bei der 360-Grad-Sicherheitsanalyse gingen die zwei international anerkannten Unternehmen aus dem Bereich Cyber- und Applikationssicherheit – SEQRED und SEC Consult GmbH – zentralen Fragen nach, zum Beispiel: Wie groß ist die Widerstandskraft der Telematikinfrastruktur und die der gematik gegenüber Angriffen? Wird ein solcher Angriff erkannt? Wie schnell wird reagiert? Das Sicherheitsniveau wurde insgesamt als hoch eingestuft. Eine identifizierte Schwachstelle, die es einem potentiellen Angreifer erlaubt hätte, die Authentifizierung des Signaturdienstes zu umgehen, wurde umgehend ausgemerzt. „Wir haben intensiv prüfen lassen. Die dabei identifizierten Probleme mussten beseitigt werden. Das haben wir getan. Aus Sicht der Prüfer steht einem produktiven Einsatz nichts im Weg“, bestätigt Holm Diening, Leiter Sicherheit bei der gematik.
Jetzt müssen nur noch weitere Player perfekt mitspielen, dann führt das Warmlaufen für das E-Rezept auch zum Erfolg. „Grundfunktionalitäten wie zum Beispiel das Einscannen des 2D-Codes und das Vorzeigen des Codes in der Apotheke können mit jedem Smartphone ab iOS 13 und ab Android 6 verwendet werden. Für die Nutzung des vollen Funktionsumfangs, zum Beispiel das Anfragen der Verfügbarkeit und das Zuweisen von Rezepten an eine Apotheke, werden allerdings ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte benötigt. Die Kassen müssen rechtzeitig die neueste Version der Gesundheitskarte ausgeben, damit die Patienten damit auch interagieren können“, erwartet Hannes Neumann.
Und was passiert, falls die Telematikinfrastruktur doch einmal unpässlich ist oder komplett ausfällt? Ausschließen lässt sich so etwas nicht zu 100 Prozent. „Aber für den Fall, dass ein Arzt nicht digital verordnen kann, etwa bei einem Hausbesuch oder in einem Pflegeheim, dann gibt es Ausnahmeregelungen. Ist die Telematikinfrastruktur nicht nutzbar, etwa bei einem Internetausfall vor Ort beim Arzt, wird eben vorübergehend das Muster 16 verwendet, also das gute alte rosafarbene Papier“, sagt der Telematik-Profi.