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Sören Friedrich, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände spricht auf DAV Wirtschaftsforum

„Auf der gesamten Linie ist noch viel zu tun“

Sören Friedrich, Abteilungsleiter IT/Telematik der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, über die Baustellen und Lösungsfortschritte auf dem Weg zum E-Rezept.

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Was genau passiert am 1. Juli 2021 – was muss bis dahin noch geklärt werden?

Für alle Apotheken verpflichtend wird die Teilnahme am Telematikverfahren zum E-Rezept erst am 1. Januar 2022. Die gematik möchte aber schon vorab in einem Feldtest schauen, ob das System funktioniert. Innerhalb der Testmaßnahmen sollen unter anderem auch die Interoperabilität und Funktionalität der bisher entwickelten Komponenten geprüft werden. Zum Beispiel müssen die Primärsysteme der Ärzte angepasst sein, die Konnektoren müssen bei den Ärzten etabliert sein. Auch die Heilberufe-Ausweise müssen vorliegen. Die an der Testphase beteiligten Apotheken müssen ebenfalls die Konnektoren dort haben und die Signaturkarten – also die Heilberufe-Ausweise. Die Warenwirtschaftssysteme müssen angepasst sein, ebenso müssen die Abrechnungsvereinbarungen stehen. Genau da besteht noch Verhandlungsbedarf bei den technischen Anlagen. Auf der gesamten Linie ist noch viel zu tun: Die Softwaresysteme müssen miteinander harmonieren – sowohl die ärztlichen wie die von den Apotheken, die gematik-E-Rezept App muss noch fertig werden bis zum 1. Juli 2021 und als native App für IOS und Android abrufbar sein. Auch muss für Huawei-Geräte noch eine Sonderregelung gebaut werden.

Das klingt noch nach sehr viel Arbeit. Wie kann man sich den praktischen Ablauf vorstellen, wenn künftig ein Patient mit einem E-Rezept in die Apotheke kommt?

Das Rezept wurde zuvor durch den Arzt auf dem E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur abgelegt. Der Patient muss sich in der TI mit seiner Gesundheitskarte identifizieren. Der Schlüssel und die ID werden über die gematik-App aus der TI abgeholt und dann an die Apotheke seiner Wahl gesendet. Dort zeigt der Patient entweder einen Datamatrix-Code per Handy vor oder er hat diesen zuvor über eine Fernübertragung an die Apotheke übertragen. Dann erfolgt die Belieferung, die auch nach Hause möglich ist, denn ein Botendienst kann dazu gebucht werden. Im Anschluss geht das E-Rezept dann in die Abrechnung, hierfür wird ein Abrechnungsdatensatz erstellt. Zudem erhält die beliefernde Apotheke eine Quittung, die zur Abrechnung der Verordnung berechtigt. Verordnungsdaten, Abgabedaten und die Quittung werden als „Paket“ an das Apothekenrechenzentrum übertragen, das wiederum die Rechnungslegung gegenüber den Kassen vornimmt.

Wo passt es aus Sicht des Verbands schon beim Warmlaufen für das E-Rezept, wo herrscht noch Klärungs- bzw. Nachbesserungsbedarf?

Die Frage ist, ob alle Praxisverwaltungssysteme und die Warenwirtschaftssysteme der Apotheken es tatsächlich schaffen, die notwendige Umsetzung ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Termin hinzubekommen. Da werden am Ende noch einige Anpassungsprobleme auftauchen durch diesen künstlich verkürzten Zeitraum. Da kann ich nicht ad hoc sagen, ob ab dem 1. Juli 2021 der gesamte Ablauf schon durchzelebriert werden kann, von der Rezept-Ausstellung über die Abholung des Medikaments in der Apotheke bis zur Abrechnung bei der Krankenkasse. Das halbe Jahr ist durchaus eine massive Kürzung. Und wir haben ja auch noch Corona. Da wird es an der einen oder anderen Stelle eng werden. Die Apotheken haben jedenfalls ein großes Interesse daran, dass die Kunden dem Umgang mit dem E-Rezept in dem halben Jahr von Juli 2021 bis Januar 2022 testen können. Dieses halbe Jahr werden wir brauchen, um Fehler ausmerzen zu können. Dabei stehen wir vor allem vor prozessualen Problemstellungen: Ein starker Fokus auf die Nutzerakzeptanz des Patienten wird wichtig – also ob der Patient denn die App auch nutzen will oder lieber sein gewohntes Papier haben möchte.

Wer kümmert sich um die Updates der Warenwirtschaftssysteme?

Die Dienstleister haben ein sehr großes Interesse daran, die notwendigen Updates zur Verfügung zu stellen. Ich gehe davon aus, dass die sechs bis sieben großen Player am Markt das schnell gangbar machen. Die Anbieter möchten zufriedene Kunden haben.

Wie lauten die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt in Berlin und Brandenburg? Wie viele Apotheken machen dort mit?

Mehrere hundert Apotheken hatten zum Start der zweiten Phase ihr Interesse bekundet. Aber da gibt es ja einige Hürden. Zum Beispiel müssen die beteiligten Apotheken im Umfeld von Ärzten liegen, die ebenfalls beim Projekt mitmachen. Wenn wir unter den derzeitigen Bedingungen der Pandemie einen großen Teil der Ärzte in Berlin und Brandenburg gewinnen könnten, dann wäre ein Projektziel schon erreicht.

In der Phase I hatten wir 100 Rezepte abgerechnet – angesichts der Tatsache, dass wir wegen der Pandemie nur auf wenige Ärzte zugehen konnten, ist das schon viel. Überhaupt war die Gewinnung von Leistungserbringern in der Pandemie schwierig. In der ersten Phase war die App nur anonym ausgeprägt, damals wurde noch der QR-Code abfotografiert. Dann kam die Etablierung eines Patientenkontos dazu sowie die Umsetzung von Prozessen in der häuslichen Pflege sowie im Pflegeheim – da braucht es Einverständnis- und Vertreterregelungen.

Über die im Projekt genutzte PDF-Version des E-Rezeptes hinaus soll in der zweiten Phase eine Konvergenz zur gematik hergestellt werden. Hierbei kommt das auf dem Standard FHIR spezifizierte Format der gematik zusätzlich zum Einsatz. Darüber hinaus werden Szenarien der Versorgung im ländlichen Raum getestet. Hierbei spielt die Verfügbarkeiten von Botendiensten eine wichtige Rolle.

Wie kam der Test bei den Ärzten an?

Eines der größten Anliegen der Ärzte ist es, eine Vereinfachung der qualifizierten Signatur sicherzustellen. Die derzeitige Ausprägung sieht vor, dass pro Signaturvorgang, also bei jeder Verordnung, eine x-stellige PIN pro Signatur einzugeben ist, dass kostet dann doch viel Zeit. Daher sind bestimmte Komfortfunktionen für digitale Signaturen erforderlich, zumal pro Rezept nur eine Verordnung möglich ist. Dann müsste der Arzt bei drei Verordnungen dreimal signieren. Dazu sind wir noch in Gesprächen mit der Ärzteschaft, aber auch die gematik wird hier eine Lösung für das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur anbieten.

Werden alle Mitgliedsapotheken zum Start 2022 gut vorbereitet sein, was ist bis dahin noch zu tun?

Wir müssen bis zum 1. Juli dieses Jahres eine Region finden, bei der man beginnen kann, und dort alle beteiligten Player an Bord haben. Der Fokus liegt aber darauf, dass alle Apotheken am 1. Januar 2022 startklar sind. Bis dahin müssen unter anderem auch die neuen Gesundheitskarten mit NFC-Funktion von den Kassen an die Patienten ausgegeben sein. Und es müssen noch zusätzliche Varianten für weniger Smartphone-affine Patienten gefunden werden.

Ein Hauptargument für das E-Rezept ist die Vermeidung von Medienbrüchen. Die lassen sich demnach nicht vermeiden?

Davon kann man ausgehen. Im europäischen Raum gibt es Länder, die bei den Patienten QR-Codes auf Papier einsetzen, obwohl sie das E-Rezept auf zentralen Servern ablegen. Um mehr als 50 Prozent der Patienten auf das elektronische Rezept umzustellen, kann das einige Jahre dauern, wie sich etwa in Portugal verfolgen lässt. Das „alte“ Papierrezept wird da noch eine Weile als guter „Fall-Back“-Mechanismus herhalten. Soll heißen: Fällt die Telematik aus, bekommt der Patient ein Papierrezept. Auch hier haben andere Länder Vorarbeit geleistet. Beispielsweise werden in Schottland elektronische Rezepte „dual“ transportiert, also einmal elektronisch und in einer Art „digitalen Quittung“ für den Patienten lesbar auf Papier.

Wird das E-Rezept die Abrechnung am Ende tatsächlich vereinfachen?

Das E-Rezept bringt auf jeden Fall eine Erleichterung für die Apotheken im Eingangsprozess. Zum Beispiel entfallen im Warenwirtschaftssystem die Scan-Prozesse, die Eingangsprüfung geht schneller vonstatten. Zu Beginn wird sich allerdings der Betreuungsumfang im Umgang mit den Patienten im Zusammenhang mit der Technologie deutlich erhöhen. Dies setzt auch eine digitale Kompetenz bei den Apotheken voraus. Aber nach und nach wird dann hoffentlich deutlich mehr Zeit für die pharmazeutische Beratung bleiben.

 

*Sören Friedrich

Sören Friedrich, Abteilungsleiter IT/Telematik der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

 

 

Begleitender Beitrag zum Thema E-Rezept

 

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