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Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM-Adressen im zentralen Verzeichnis finden

Immer mehr Ärzte, Praxen und Krankenhäuser nutzen den sicheren E-Mail-Dienst KIM – kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“. Sie verschicken darüber beispielweise Nachrichten und elektronische Arztbriefe an Kolleginnen und Kollegen. Allerdings tauchen häufiger Probleme auf, wenn für den Versand einer Nachricht die KIM-Adresse des Empfängers aus dem zentralen Adressbuch ausgewählt werden muss: Beispielsweise können darin mehrere Einträge pro Arzt oder Praxis oder auch unvollständige bzw. widersprüchliche Angaben stehen. Der Absender kann sich also nicht ganz sicher sein, ob er die Nachricht wirklich an den richtigen Empfänger schickt. Ein weiteres Problem sind eigene fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Adressbuch, beispielweise für eine Praxis oder einen Arzt. Wenn Angaben ergänzt oder korrigiert werden sollen, ist unklar, an wen man sich dafür wenden muss.

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Wir erklären, woher die Daten im Adressbuch kommen, was man bei den eigenen Einträgen beachten sollte und wie man leichter die richtige KIM-Adresse findet.

Der Verzeichnisdienst (VZD): das zentrale TI-Adressbuch

Die Telematikinfrastruktur (TI) hat einen zentralen Verzeichnisdienst – kurz VZD. Der Verzeichnisdienst enthält wichtige Daten zu allen Einrichtungen und Personen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind – genauer: alle Einrichtungen, die eine Institutionskarte (SMC-B) beantragt haben, und alle Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragt haben. KIM-Adressen werden im Verzeichnisdienst automatisch bei allen Einrichtungen und Personen angezeigt, die KIM nutzen und entsprechend über eine oder mehrere KIM-Adressen verfügen.

Mehr zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfahren

Der Verzeichnisdienst ist damit das zentrale Adressbuch der Telematikinfrastruktur. Wer an die TI angeschlossen ist, hat Einsicht in das Adressbuch, entweder über sein lokales Verwaltungssystem (PVS / KIS) oder auch über sein E-Mail-Programm.

Eintragung von Daten im Adressbuch: wichtig ist Erkennbarkeit

Bei der Beantragung von SMC-B und eHBA trägt der Herausgeber der jeweiligen Karte die entsprechenden Daten im Verzeichnisdienst ein, wie beispielsweise Name, Adresse und KV-Bereich einer Einrichtung.

Die KIM-Adresse hingegen trägt der jeweilige KIM-Anbieter in Abstimmung mit seinem Kunden ein. Wichtig zu wissen: Es gibt Einrichtungseinträge und Personeneinträge. Wenn die KIM-Adresse an eine Einrichtung (d.h. die Institutionskarte SMC-B) gebunden ist, erscheint sie beim Adressbuch-Eintrag dieser Einrichtung. Wenn die KIM-Adresse hingegen an einen Heilberufler persönlich (d.h. seinen elektronischen Heilberufsausweis eHBA) gebunden ist, wird die Adresse bei dessen Personeneintrag angezeigt.

Wir unterstützen Sie gerne: KIM in Kliniken – Arztbriefe und eAU sicher beherrschen

Die Daten im Adressbuch sollten insgesamt eine gute Qualität haben und damit auch gut nutzbar sein. Daher sollte jeder Heilberufler bzw. jede Einrichtung darauf achten, dass die eigenen Verzeichnisdaten richtig, vollständig und aktuell, möglichst auch inklusive optionaler Daten, eingetragen werden. Außerdem sollte man bei der Wahl der KIM-Adresse auf eine sinnvolle und aussagekräftige Form achten. Dabei empfehlen wir: Seien Sie erkennbar, nicht kreativ und auch nicht datensparsam!

Änderung von Daten im Adressbuch: unterschiedliche Zuständigkeiten

Wenn die Daten im Verzeichnisdienst bereits eingetragen wurden, sollten Ärzte und Einrichtungen sie selbst im Adressbuch überprüfen und ggf. anpassen lassen. Sie können die Daten allerdings nicht selbst ändern und es gibt auch keine zentrale Zuständigkeit für die Änderung der Daten. Je nachdem, um welche Daten es sich handelt, sind unterschiedliche Stellen zuständig:


KIM-Adressen suchen: unsere Tipps

Für die Suche nach der richtigen KIM-Adresse möchten wir Ihnen ebenfalls einige Tipps geben:

  • Im Adressbuch werden alle Einrichtungen und Personen angezeigt, die an die TI angeschlossen sind. In vielen Verwaltungssystemen ist aber eine Einschränkung der Suche auf Einträge mit KIM-Adresse möglich.
  • Suchen Sie möglichst nach Einrichtungen und nicht nach Personen, denn meistens ist die KIM-Adresse an eine Einrichtung gebunden.
  • Die maximale Länge der Trefferliste ist auf 100 Einträge beschränkt. Sie sollten daher die Suche durch Kombination von Filtern immer weiter einschränken. Einträge können z.B. nach Namen, Adresse, Ort usw. gefiltert werden.

 

Erfahren Sie mehr über KIM und eArztbrief:

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7 Antworten

    1. Danke für Ihre Frage! Um das TI-Verzeichnis und die KIM-Adressen von Personen und Einrichtungen nutzen zu können, benötigen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur und einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter. Gegebenenfalls ist unsere Schulung zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen) das Richtige für Sie, in der wir auf genau diese Themen eingehen: https://campus.digitales-gesundheitswesen.de/produkt/kommunikation-im-medizinwesen-praxen/

  1. Ergänzend zur Frage von Herrn Warmbold möchte ich wissen, wie erfährt man, welche Arztpraxen (und Krankenhäuser) bereits KIM nutzen? Im Artikel steht, dass das immer mehr Benutzer sind. Für mich als Apotheker ist dies notwendig für die Versorgung nicht gehfähiger Patienten (welche deshalb nicht in die Apotheke kommen können).

    1. Ob eine Einrichtung KIM nutzt, können Sie im TI-Adressbuch (= Verzeichnisdienst) in Ihrem Verwaltungssystem sehen, wenn Ihre Einrichtung selbst an die TI angeschlossen ist. Alle Einrichtungen, die KIM nutzen, haben automatisch auch eine KIM-Mail-Adresse. Diese wird bei der entsprechenden Einrichtung im Adressbuch angezeigt. Wenn Sie selbst KIM nutzen, können Sie an die angezeigte Adresse eine Nachricht schreiben. Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen weiter!

    1. Guten Tag, vielen Dank für Ihren Kommentar! Der Eintrag im Verzeichnisdienst wird vom Kartenherausgeber der für die TI-Anbindung notwendigen Chipkarte/Institutionskarte (SMC-B) vorgenommen. Ihre Praxis muss die Korrektur also dort beantragen, bei der sie auch die Chipkarte für die TI-Anbindung beantragt hat. Im Falle von Praxen ist das die zuständige KV. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter!

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