Updates
31. August 2023: Patientinnen und Patienten können E-Rezepte nun flächendeckend in allen Apotheken in Deutschland mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen.
01. August 2023: Mehr als 80 Prozent der Apotheken in Deutschland können laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) inzwischen E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte entgegennehmen.
01. Juli 2023: Patienten können ab sofort E-Rezepte mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Allerdings sind noch nicht alle Krankenkassen und Hersteller von Apothekenverwaltungssystemen (AVS) technisch bereit für diesen neuen Prozess. Das soll in den kommenden Wochen noch nachgezogen werden.
22. Juni 2023: Die gematik hat auf ihrer Gesellschafterversammlung beschlossen, ab sofort den bundesweiten Rollout des E-Rezepts zu starten.
20. Juni 2023: Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz –DigiG)“ nennt den 1. Januar 2024 als verpflichtenden Starttermin für die Nutzung des E-Rezepts..
13. Juni 2023: Ab dem 1. Juli 2023 sollen Versicherte erstmals E-Rezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren) in der Apotheke einlösen können. Das Stecken der Karte ermöglicht dem Versicherten die Freigabe des online gespeicherten E-Rezepts für die Apotheke.
17. Mai 2023: Die Einlösung von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) rückt näher, mit der Techniker Krankenkasse (TK) hat die erste große Krankenkasse das neue Verfahren umgesetzt. Für den allgemeinen Start des Verfahrens sind jedoch noch weitere Schritte notwendig.
01. April 2023: Ab sofort können Ärztinnen und Ärzte erstmals Wiederholungsrezepte ausstellen. Möglich wurde dies mit dem elektronischen Rezept, das Muster 16 kann dafür nicht genutzt werden.
9. März 2023: Im Rahmen einer neuen Digitalisierungsstrategie kündigt das Bundesgesundheitsministerium an, dass bis zum Sommer 2023 deutschlandweit die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des E-Rezepts geschaffen werden sollen und das E-RezeptDigitale Version des Papierrezepts … mehr erfahren ab 2024 verbindlich sein soll.
1. März 2023: Derzeit laufen die Vorbereitungen dafür, dass Versicherte E-Rezepte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen können. Dieses für Mitte 2023 geplante Verfahren wird als Voraussetzung für den deutschlandweiten Start des E-Rezepts gesehen. Wie dieser im Herbst 2023 genau ablaufen soll und ab wann die E-Rezept-Pflicht für Ärztinnen und Ärzte offiziell gelten wird, ist noch offen.
Herbst 2022: Die Kassenärztlichen Vereinigungen der beiden Testregionen steigen aus der Testunterstützung aus, da die Versicherten die neue E-Rezept-App der gematik bisher kaum nutzen können. Außerdem gab es Datenschutzbedenken gegenüber der alternativ verwendeten Lösung, bei der Ärzte E-Rezept-Codes via unverschlüsselte E-Mails an Patienten schicken.
01. September 2022: Die erste Einführungsphase des E-Rezepts startet zunächst schrittweise auf regionaler Ebene mit den Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.
01. Januar 2022: Ärztinnen und Ärzte müssen theoretisch ab dem 1.1.2022 verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Muster 16 für gesetzlich Versicherte als elektronische Rezepte verschreiben. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen wird die deutschlandweite Einführung des E-Rezepts jedoch vom Bundesgesundheitsministerium verschoben.
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- Das elektronische Rezept (E-Rezept)
Das funktioniert doch schon – wir klären Missverständnisse rund ums E-Rezept auf
Beim Thema E-Rezept ist trotz dieser Einführungsprobleme schon viel mehr möglich, als es auf den ersten Blick scheint. Deshalb klären wir gerne über aktuelle Unklarheiten und Missverständnisse auf:
Missverständnis Nr. 1:
Ärztinnen und Ärzte dürfen noch keine E-Rezepte ausstellen.
Doch, das dürfen sie und das können sie auch, sobald das E-Rezept-Modul in ihrem PraxisverwaltungssystemPrimärsystem für die digitale Organisation und Dokumentation des Praxisbetriebs … mehr erfahren (PVSPrimärsystem für die digitale Organisation und Dokumentation des Praxisbetriebs … mehr erfahren) installiert und freigeschaltet ist. Mittlerweile stehen für alle Systeme die notwendigen Updates bereit.
Ärztinnen und Ärzte dürfen jederzeit statt eines Muster-16-Rezepts ein E-Rezept erzeugen und einem Patienten zur Verfügung stellen. Je früher sie sich mit dem E-Rezept beschäftigen, desto besser. Es ist empfehlenswert, das E-Rezept inklusive Signatur zunächst zu erproben, z.B. anhand des Testpatienten der gematik.
Hilfreiche Tipps für Praxen zum Einstieg in das E-Rezept haben die beiden Hausärzte Dr. Moritz Eckert und Dr. Nicolas Kahl in einem Artikel zusammengestellt.
Aktuelle Online-Schulungen:
In unseren E-Rezept-Schulungen erklären wir das E-Rezept detailliert und anschaulich für Mitarbeitende in Arztpraxen und Kliniken.
Missverständnis Nr. 2:
Patientinnen und Patienten können noch keine E-Rezepte nutzen.
Doch, das können sie. Für Versicherte stehen drei Wege zur Verfügung, um ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen: Die E-Rezept-App der gematik, die elektronische Gesundheitskarte oder der E-Rezept-Ausdruck von der Arztpraxis.
Die E-Rezept-App der gematik steht bereits seit längerem zur Verfügung. Allerdings benötigen Versicherte für die Registrierung in der App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Karten und PINs sowie Informationen zur E-Rezept-App werden bisher nur zögerlich von den Krankenkassen ausgegeben. Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich.
Ersatzweise können Patientinnen und Patienten von der Arztpraxis auch einen Papierausdruck des E-Rezept-Codes erhalten und diesen in der Apotheke einlösen.
Seit dem 1. Juli 2023 steht Patienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine neue Möglichkeit zur Verfügung, ein elektronisches Rezept in der Apotheke vor Ort einzulösen.
Hier lauert ein weiteres Missverständnis: Das E-Rezept ist nicht auf der Karte gespeichert, sondern es wird mithilfe der Karte freigegeben! Der Versicherte steckt dafür seine Gesundheitskarte in das KartenterminaleHealth-Kartenterminal für die Nutzung von Chipkarten der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren in der Apotheke und kann sein E-Rezept so für eine Apotheke freigeben.
Die neue Einlöseoption mit der eGK bietet allerdings in den kommenden Wochen und Monaten noch Stolperfallen. Denn ob ein Patient sein E-Rezept tatsächlich mit der Karte in der Apotheke einlösen kann, hängt davon ab,
- ob seine Krankenkasse die Einlösung mit der Karte bereits verarbeiten kann und
- ob das Apothekenverwaltungssystem dies ebenfalls kann.
Ärztinnen und Ärzte sollten ihren Patienten daher in nächster Zeit unbedingt immer auch einen Ausdruck des E-Rezepts mitgeben, da sonst die Gefahr besteht, dass die Einlösung nicht klappt und der Patient noch einmal in die Praxis zurückkommen muss.
Missverständnis Nr. 3:
Apotheken können noch keine E-Rezepte verarbeiten.
Doch, das können sie. Apotheken sind bereits seit September 2022 verpflichtet, technisch und organisatorisch für die Verarbeitung von E-Rezepten vorbereitet zu sein.
Viele Apotheken sind daher schon „E-Rezept-ready“, haben aber ggf. noch keine Erfahrungen damit gesammelt. Auch hier könnte es hilfreich sein, sich als Arzt oder Ärztin mit einer bekannten Apotheke in der Umgebung zusammen zu tun, um gemeinsam das E-Rezept auszuprobieren und Probleme auf kurzem Weg zu klären.
Wie bereits erwähnt, kann es außerdem sein, dass die Einlösung eines E-Rezepts mit der elektronischen Gesundheitskarte (eG) in der Apotheke nicht klappt, weil die Krankenkasse des Patienten oder das Verwaltungssystem der Apotheke dies noch nicht verarbeiten kann. Patienten sollten daher zur Sicherheit in der Startphase immer auch einen Ausdruck des E-Rezept von ihrer Arztpraxis mitnehmen.
Fazit:
Das E-Rezept läuft noch nicht in allen Einrichtungen rund und es bedarf vermutlich noch etwas Zeit, bis es überall richtig gut klappt. Doch bereits jetzt können sich die daran Beteiligten – also Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie Apotheken – mit dem E-Rezept beschäftigen. Und je eher und intensiver das jetzt schon ohne Zeitdruck geschieht, desto leichter fällt hoffentlich am Ende der Umstieg auf das elektronische Rezept.
Eine Antwort
Warum wird das eRezept eingeführt wenn es noch nicht viel kann? Es können momentan nur verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Warum wartet man nicht bis das eRezept alle Verschreibungsformen abdecken kann und führt es dann ein stattdessen werden die Funktionalitäten stufenweise eingeführt – somit wird bei den Verodnern Verwirrung eintreten welches System für welche Verodnung zu verwenden ist. Das wird widerum dazu führen das weiterhin das Muster 16 verwendet wird. Die Ausstellungszeit für eRezept mit Signatur beträgt bis zu 1 min.—für EIN Rezept???