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Chronik der Telematik­infrastruktur – 2001 bis 2024

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Erste Pläne zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gab es bereits zur Jahrtausendwende. Richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema allerdings erst 2016 mit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes. Eine Chronik über die Entwicklungen der Telematikinfrastruktur.

 

2001

„Lipobay-Skandal“: Der Pharmakonzern Bayer nimmt das Medikament Lipobay vom Markt, nachdem weltweit mehr als 50 Menschen an den schädlichen Wechselwirkungen zwischen dem Cholesterin-Senker und anderen Arzneien verstorben sind.

 

2002

Auch als Reaktion auf den „Lipobay-Skandal“ planen Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie soll u.a. die Medikation von Patientinnen und Patienten dokumentieren und schädliche Wechselwirkungen vermeiden.

 

2004

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz, noch kürzer: GMG – tritt in Kraft. Es ergänzt das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), das sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt, um den Paragraphen 291. Der Paragraph 291 SGB V sieht die Einführung der Tele­matik­infra­struktur (TI), die Gründung deren Betreibergesellschaft Gematik sowie die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu 2006 vor.

 

2005

Die Gematik wird als Betreibergesellschaft der Tele­matik­infra­struktur gegründet. Gesellschafter sind die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

 

2011

Die Ausgabe der ersten Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK G1) beginnt. Sie enthält im Vergleich zur alten Krankenversichertenkarte ein Lichtbild, aber noch keine weiteren Funktionen.

 

2015

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze – kurz: das E-Health-Gesetz – wird beschlossen. Es modifiziert hauptsächlich das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Das E-Health-Gesetz konkretisiert Anwendungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens – vor allem Funktionen im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das sind:

 

Das elektronische Rezept (eRezept) ist im E-Health-Gesetz noch nicht angelegt.

 

2016

Das E-Health-Gesetz tritt in Kraft. Niedergelassene Ärzte werden verpflichtet, die technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Einführung der Erstanwendung Versicherten­stamm­daten­managements (VSDM) bis zum Sommer 2018 nachzuweisen. Kliniken und Apotheken erhalten noch keine verbindliche Frist.

2017

Das Bundes­gesund­heits­minis­terium verlängert im Juli die Frist zur Anbindung an die TI für Arztpraxen um ein halbes Jahr auf den 31.12.2018.

Ab Oktober 2017 kann die erste Generation von elektronischen Gesundheitskarten nicht mehr eingelesen werden, sondern nur noch G1+ oder G2. Die neueren Karten ermöglichen den Online-Datenabgleich der Versichertenstammdaten.

Im November zertifiziert die Gematik den ersten Konnektor und das erste Kartenterminal für die Anbindung an die Tele­matik­infra­struktur.

 

2018

Nach und nach lässt die Gematik weitere Konnektoren, Kartenlesegeräte und Softwarelösungen zu.

Am 1.10.2018 tritt die Refinan­zierungs­verein­barung zwischen GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Anbindung der Krankenhäuser an die Tele­matik­infra­struktur (TI) in Kraft.

Im November 2018 beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – kurz: PpSG), das am 1.1.2019 in Kraft treten soll. Darin enthalten ist eine Fristverlängerung für die Einführung der Tele­matik­infra­struktur (TI) samt der ersten Anwendung, dem Versicherten­stamm­daten­management (VSDM). Sofern Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 31.3.2019 den Kassenärztlichen Vereinigungen nachweisen können, dass sie die erforderlichen Komponenten für den Anschluss an die TI bestellt haben, reicht die Einführung bis zum 30.6.2019. Erst, wenn die Anbindung bis dahin weiterhin nicht erfolgt ist, drohen Honorarkürzungen als Sanktionsmaßnahme.

Mit dem Jahr 2018 läuft auch die Gültigkeit der eGK G1+ ab – also der elektronischen Gesundheitskarte der Generation Eins Plus.

 

2019

Im Januar 2019 gaben Apotheken und Krankenkassen ihre Vereinbarung über die Finanzierung der Tele­matik­infra­struktur (TI) bekannt. Damit sind Kosten und Erstattungen von Anbindung und Betrieb der TI nun für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken weitgehend geregelt.

Am 14. März beschließt der Deutsche Bundestag mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Übernahme der Mehrheitsanteile der Gematik durch den Bund sowie den Zugang zur Patientenakte per Smartphone ab 2021.

Im Oktober 2019 vollzieht die Gematik die Abkehr vom alleinigen Fokus auf die elektronische Gesundheitskarte hin zur Digitalisierung im Gesundheitswesen allgemein auch im Namen. Die „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte“ benennt sich um in die „Gematik GmbH“.

 

2020

Am 1. Januar 2020 tritt das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-GesetzDVG) in Kraft. Das Gesetz soll Patientinnen und Patienten schnell eine flächendeckende Nutzung von digitalen Angeboten wie den sog. Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglichen. Es verpflichtet Apotheken bis zum 30. September 2020 und Krankenhäuser bis zum 31.12.2020 zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI).

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“(KrankenhauszukunftsgesetzKHZG) am 29. Oktober 2020 startet ein Investitionsprogramm, das umfangreiche finanzielle Mittel für die Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung stellt. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung eines Krankenhauses ist dabei dessen Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

 

2021

Das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (Patientendaten-Schutz-GesetzPDSG), in Kraft getreten am 1. Januar 2021, regelt die Nutzung von digitalen Angeboten in der Gesundheitsversorgung durch die Patienten, wie z.B. die elektronische Patientenakte und das E-Rezept. Zugleich beinhaltet es ausführliche gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Patientendaten sowie zu Haftungsfragen.

Am 9. Juni 2021 tritt das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) in Kraft. Es enthält neben Regelungen für sog. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und Telemedizin auch ein Update für die Telematikinfrastruktur: Weitere Berufsgruppen des Gesundheitswesens sollen an die TI angeschlossen werden und die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept werden weiterentwickelt. Die gematik erhält darüber hinaus den Auftrag, die TI zukunftssicher zu erweitern und zu verbessern.

2022

Am 29.12.2022 tritt das „Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) in Kraft. Es enthält unter anderem Regelungen, die die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhöhen sollen.

2023

Im Dezember 2023 beschließt der Deutsche Bundestag zwei neue Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) enthält unter anderem Regelungen zur sogenannten Opt-Out-ePA sowie zur Weiterentwicklung von elektronischem Medikationsplan, elektronischer Patientenakte und E-Rezept. Das E-Rezept startet danach verbindlich am 01.01.2024.

Das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG)“ soll die Nutzung von Gesundheitsdaten – beispielweise aus der elektronischen Patientenakte – für Forschung und gemeinwohlorientierte Zwecke erleichtern.

2024

Am 26.03.024 treten das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG)“ in Kraft.

Im Mai 2024 wird der Referentenentwurf des Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) veröffentlicht. Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen für den Umbau der gematik zur „Digitalagentur für Gesundheit“ sowie Regulierungen für Praxisverwaltungssysteme.

Lesen Sie auch: Vom Stammdatenab­gleich zur Patienten­akte – der Plan zur Einführung der TI-Anwendungen im Überblick

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