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E-Health-Gesetz

„E-Health-Gesetz“ ist die gängige Kurzform für das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Es wurde 2015 beschlossen und trat in Teilen 2016 in Kraft.

Das E-Health-Gesetz modifiziert hauptsächlich das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) zur gesetzlichen Krankenversicherung und konkretisiert u.a. folgende Anwendungen zu der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronischer Arztbrief (eArztbrief), elektronischer Arztausweis bzw. Heilberufsausweis (eHBA), Versicherten­stamm­daten­management (VSDM), Videosprechstunden, Notfall­daten­management (NFDM), elektronische Patientenakte (ePA) und elektronisches Patientenfach (ePF).

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