E-Health-Gesetz
„E-Health-Gesetz“ ist die gängige Kurzform für das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Es wurde 2015 beschlossen und trat in Teilen 2016 in Kraft.
Das E-Health-Gesetz modifiziert hauptsächlich das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) zur gesetzlichen Krankenversicherung und konkretisiert u.a. folgende Anwendungen zu der elektronischen Gesundheitskarte (eGKChipkarte für die Identifikation der Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren): elektronischer Medikationsplan (eMPDigitales Verzeichnis der Medikamente eines Patienten … mehr erfahren), elektronischer Arztbrief (eArztbriefDigitaler Arztbrief … mehr erfahren), elektronischer Arztausweis bzw. Heilberufsausweis (eHBAChipkarte zur Identifikation von Heilberuflern innerhalb der Telematikinfrastruktur … mehr erfahren), Versichertenstammdatenmanagement (VSDMAnwendung der Telematikinfrastruktur zur Prüfung der Versichertenstammdaten … mehr erfahren), Videosprechstunden, Notfalldatenmanagement (NFDMNotfalldaten eines Versicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werde… … mehr erfahren), elektronische Patientenakte (ePADigitale Akte unter Datenhoheit des Patienten … mehr erfahren) und elektronisches Patientenfach (ePF).