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Vereinfachte Darstellung einer eAU.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht die digitale Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an Krankenkasse, Arbeitgeber und Patient.

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Die eAU ersetzt damit den bisherigen papierbasierten Prozess einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), bei dem der Patient das Attest als Ausdruck erhielt und jeweils eine Version an Krankenkasse und Arbeitgeber schicken musste.

Nach der Erzeugung der eAU im lokalen Verwaltungssystem muss der Arzt oder die Ärztin das Dokument mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signieren, der Versand via KIM-Dienst an die Krankenkasse erfolgt automatisiert. Die Übermittlung von Krankenkasse an Arbeitgeber läuft ebenfalls digital ab. Der Arbeitgeber ruft dabei einen entsprechenden Datensatz ab, den die Krankenkasse für ihn zu der Arbeitsunfähigkeitsmeldung erstellt.

Der Patient erhält weiterhin auf Wunsch einen Ausdruck oder lässt die eAU in seine elektronische Patientenakte hochladen, wenn er eine solche hat.

Vorteile der eAU

Die Vorteile der digitalen AU-Bescheinigung liegen auf der Hand: Die Daten des Versicherten können wesentlich schneller und sicherer an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt werden. Der Versicherte muss keine Papierbescheinigung mehr an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken. Medienbrüche – z.B. maschinell erstellte Bescheinigung wird ausgedruckt und später wieder eingescannt – werden vermieden und damit können Zeit und Geld gespart werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Übermittlung der eAU an die Krankenkasse ist die Anbindung der ausstellenden Einrichtung an die Telematikinfrastruktur sowie die Nutzung eines KIM-Dienstes.

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet.

Aktueller Status (Mai 2024)

Einführung der eAU in Praxen

  • Die elektronische Übermittlung der AU an gesetzliche Krankenkassen ist – nach einer mehrfachen Verschiebung der Frist – seit dem 01.07.2022 verpflichtend für niedergelassene Ärzte.
  • Arbeitgeber müssen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit seit dem 01.01.2023 verpflichtend elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
  • Ärzte sind verpflichtet, die Bescheinigung dem Patienten als Ausdruck zur Verfügung zu stellen, wenn dieser das möchte.

 

Einführung der eAU in Kliniken

  • Die elektronische Übermittlung der AU an gesetzliche Krankenkassen ist – nach einer mehrfachen Verschiebung der Frist – seit dem 01.07.2022 in Kliniken für stationär tätige Ärzte im Rahmen des Entlassmanagements verpflichtend.
  • Arbeitgeber müssen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit seit dem 01.01.2023 verpflichtend elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
  • Ärzte sind verpflichtet, die Bescheinigung dem Patienten als Ausdruck zur Verfügung zu stellen, wenn dieser das möchte.
 

Ausblick

 

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