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Arzt mit Klemmbrett auf einem Hintergrund mit vielen Fragezeichen

Telematikinfrastruktur für Krankenhäuser: In 80 Fragen zur TI

Bis spätestens 31.12.2021 sollte jedes Krankenhaus in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und für die elektronische Patientenakte (ePA) gerüstet sein. Ursprüngliche Frist war der 31.12.2020, sanktioniert wird ab dem 01.01.2022. Der Weg dahin wirft viele Fragen auf.

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Mit der Anbindung werden die Voraussetzungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte in den Kliniken geschaffen. Der Weg zu diesem Ziel wirft eine Menge Fragen auf, die in vielen Einrichtungen ähnlich lauten. Die Antworten müssen allerdings in den Häusern selbst gefunden werden, denn sie können unterschiedlich ausfallen.

Es müssen nicht 80 Fragen sein. Es können auch 90 oder mehr als 100 werden – das hängt von den konkreten Gegebenheiten in einem Krankenhaus ab. Zum Beispiel von technischen, organisatorischen, kulturellen…

Die meisten Fragen werden im Zuge der Grobplanung sichtbar. Dann, wenn die Verantwortlichen in einer Einrichtung beginnen, sich ernsthaft damit zu beschäftigen, welche Schritte gegangen werden müssen, um das Haus (oder die Häuser) technisch an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen und die Beschäftigten auf den Umgang mit erweiterten Speicherfunktionen der elektronischen Gesundheitskarte sowie mit der elektronischen Patientenakte vorzubereiten.

Ein Teil des Klärungsbedarfs wird sicherlich auch erst in der zweiten Phase, der Detailplanung, offenbar, die durch eine intensive Informationsbeschaffung über alle Stationen und Funktionsbereiche hinweg gekennzeichnet ist und in deren Verlauf häufig weitere Fragen entstehen, auf die verschiedene Bereiche des Krankenhauses gemeinsam Antworten finden müssen.

Der Weg aus der IT-Falle

Denn es zeigen sich schnell, wenn sich mit der Grobplanung bereits die drei großen Handlungsfelder – Technik, Organisation, Kommunikation/Wissensvermittlung – abzeichnen, zwei Erkenntnisse:

  • Erstens: Die Einführung der TI-Anwendungen ist der Kernprozess der Digitalisierung an jedem Krankenhaus. Er wird alle anderen bislang verfolgten Digitalisierungsansätze dominieren.
  • Zweitens: Dieses Thema kann nicht von der IT-Abteilung allein bewältigt werden. Weder in der Planung noch in der Umsetzung. (Ob die Prozessführung oder Projektleitung in den Händen der IT-Verantwortlichen liegt, ist eine andere Frage. Aber dieses Szenario sollte nicht als gesetzt betrachtet werden.)


Als IT-Falle sehen wir die alleinige Verantwortung der IT-Abteilung bei der TI-Anbindung und der Einführung der TI-Anwendungen in doppelter Hinsicht: Zum einen kann die IT ohne Mitwirkung anderer Bereiche gar nicht fundiert planen, weil Informationen aus anderen „Silos“ wesentliche Grundlage für IT-technische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur sind. Zum anderen müssen die technischen und organisatorischen Veränderungen vor Ort in Aufnahmen, Stationen, Schreibzimmern usw. täglich umgesetzt werden. Das kann die IT weder selbst leisten noch seriös orchestrieren.

Drei wesentliche Handlungsfelder bei Einführungsprozessen der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern

In unseren Beratungsprojekten und bei der Begleitung von Anbindungs- und Einführungsprozessen der Telematikinfrastruktur in Krankenhäusern ergaben sich nach der Bestandsaufnahme im Wesentlichen drei große Handlungsbereiche:


Nur beispielhaft sollen für jeden der drei großen Bereiche Fragen skizziert werden, auf die im Planungsprozess belastbare Antworten gefunden werden müssen, um zu einer realistischen Umsetzungsplanung zu gelangen.

Organisation

Das technische Konzept kann nicht unabhängig von organisatorischen Fragen entwickelt werden, die teilweise vorher geklärt werden müssen, weil sie beispielsweise den Bedarf und die Nutzungsszenarien für Kartenterminals klären. Das setzt bei den Verantwortlichen ein Grundverständnis dafür voraus, welche Veränderungen mit der Einführung der TI-Anwendungen verbunden sein werden. Im ersten Schritt mit den erweiterten Speichermöglichkeiten auf den elektronischen Gesundheitskarten (Notfalldaten, Medikationsdaten) und dann auch mit der elektronischen Patientenakte. Allein der erste Schritt hat deutliche Auswirkungen auf Arbeitsprozesse, weil künftig nicht nur Daten in Patientenaufnahmen von den Karten gelesen, sondern irgendwann während des Aufenthalts der Patienten irgendwo von irgendwem auch im Namen der Einrichtung auf diese Karten geschrieben werden müssen. Wer erledigt das wann und wo?

Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, lauten zum Beispiel:

Schwerpunkt Arbeitsabläufe

  • Was bedeutet die Einführung jeder einzelnen TI-Anwendung für die Arbeitsprozesse auf den Stationen, in den Aufnahmen und in der Verwaltung?
  • Welche Veränderungen bringt das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit sich?
  • Welche das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP)?
  • KIM, E-Rezept, eAU…?
  • Was verändert sich für Ärzte im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA)?
  • Wer unterstützt wann, wie und wo Patienten beim Umgang mit der ePA?
  • Gibt es in den Arbeitsabläufen Veränderungen, die arbeitsrechtliche Implikationen haben (z.B. Änderung/Ergänzung von Arbeitsverträgen?)


Schwerpunkt Kartenterminals

  • Wie viele Kartenterminals benötigen wir vor dem Hintergrund der veränderten Arbeitsprozesse?
  • Wo sollen sie stehen und von wem genutzt werden?
  • Rückkopplung zur Technik: Sind an den neu mit Kartenterminals auszustattenden Orten die technischen, baulichen und datenschutztechnischen Voraussetzungen gegeben?

Schwerpunkt Chipkarten – Beschaffung und Lifecycle

  • Wie sieht der einrichtungsspezifische Bestell- und Lieferprozess für die Institutionskarten (SMC-B) aus?
  • Wie sieht der einrichtungsspezifische Bestell- und Lieferprozess für die Heilberufsausweise (eHBA) aus?
  • Wer ist für das Vertrags- und Lifecycle-Management der Geräte und Software inkl. Zertifikate (d.h. auch für Nachbestellungen und Nachlieferungen bei Defekten, auslaufenden Zertifikaten usw.) verantwortlich?


Schwerpunkt Ressourcen

  • Was bedeutet die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen für unsere Klinik?
  • Welche Erstattung wird wann und unter welchen Voraussetzungen wirksam?
  • Welcher Betrag muss vorfinanziert werden?


Schwerpunkt Anwenderunterstützung und Störungsbeseitigung

  • Wie werden Anwenderunterstützung und Störungsbeseitigung organisiert?
  • Was können vorhandene Helpdesk- und Supportstrukturen in diesem Zusammenhang leisten – und was nicht?
  • Wie können die bisher bestehenden Strukturen und Ressourcen in die Lage versetzt werden, wirksame Unterstützung zu bieten?

Technik

Zu den technischen Fragen, die ein Krankenhaus im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Einführung der TI-Anwendungen klären muss, gehören zum Beispiel:

Schwerpunkt Konnektor

  • Welche Konzepte für die Konnektor-Anbindung an die Telematikinfrastruktur gibt es?
  • Lösen wir die Anbindung über unser eigenes Rechenzentrum oder über einen Fremdanbieter?
  • Wollen wir eigene Hardware kaufen oder Leistungen als Servicepaket buchen?


Schwerpunkt Krankenhausinformationssystem (KIS)

  • Welche Komponenten in unserem KIS haben TI-Bezug?
  • Welche davon brauchen für den Betrieb im Rahmen der TI spezielle Zulassungen oder Zertifikate?
  • Gibt es spezifische Anforderungen für unsere Konstellationen, die sich aus den einzelnen Anwendungen (Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan, elektronische Patientenakte, KIM, E-Rezept…) ableiten?


Schwerpunkt Kartenterminals

  • Wie viele Kartenterminals werden eigentlich künftig gebraucht?
  • Wie sieht das Anbindungskonzept mit dem Konnektor aus?
  • Wie sehen Ausfall- und Überbrückungsszenarien aus?


Und da verlassen wir dann schon deutlich die Planungs- und Regelungsmöglichkeiten der IT, denn die Beantwortung der letztgestellten Fragen setzt wichtige organisatorische Klärungen voraus.

Kommunikation und Wissensvermittlung

Die Frage der Wissensvermittlung und geeigneter Schulungskonzepte wird voraussichtlich besonders relevant, wenn die technischen und organisatorischen Umstellungskonzepte erarbeitet sind und umgesetzt werden. Wichtig ist zuvor jedoch eine intensive und kontinuierliche prozessbegleitende Kommunikation, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Notwendigkeit der anstehenden Veränderungen gedanklich vor-, mit- und nachvollziehen können müssen.

Allein die zügige Lieferung der für den Planungsprozess notwendigen Informationen über Bereichsgrenzen hinweg und die Akzeptanz der Tatsache, dass jeder Bereich künftig für Digitalisierungsthemen konkrete Umsetzungsverantwortung übernehmen muss, setzen das Verständnis der Zusammenhänge und die Bereitschaft zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit voraus. Dafür ist eine intensive prozessbegleitende Kommunikation bereits vom ersten Tag an notwendig – denn auch die Führungskräfte aus den verschiedenen Bereichen, deren Mitwirkung essenziell ist, müssen erfahrungsgemäß erst überzeugt werden.

Kommunikation

  • Welchen Zustand haben unsere internen Kommunikationskanäle?
  • Sind sie technisch, personell und inhaltlich in der Lage, die Veränderungen kompetent zu kommunizieren?
  • Auf welche Art können die Kommunikationsverantwortlichen ggf. bei der kommunikativen Vorbereitung und Begleitung der Veränderungsprozesse unterstützt werden?


Wissensvermittlung

  • Wer muss wann im Hinblick auf technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die sukzessive Einführung der TI-Anwendungen bis hin zur elektronischen Patientenakte geschult werden?
  • Verfügen wir über die notwendigen Ressourcen?
  • Wie kann die Qualifizierung zu Telematikinfrastruktur, elektronischer Patientenakte und der weiteren Digitalisierung der Arbeitsprozesse dauerhaft gestaltet werden?


Sollten Sie weitergehende Informationen oder aktive Unterstützung bei der Anbindung von Krankenhäusern und Kliniken an die Telematikinfrastruktur benötigen, informieren Sie sich gern über unsere Beratungsangebote oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf.

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7 Antworten

  1. Die Mehrheit lehnt die ePA ab 52%, warum wird das Projekt weiter verfolgt und warum werden die Kassenbeiträge von den Ablehner mit zur Finanzierung der TI eingesetzt?

    Wenn jemand die Löschung seiner Daten gem. DSGVO macht, ist das System nicht in der Lage die zu tun. Patient ist nicht her seiner Daten wenn er einmal die Zustzur Speicherung in die ePA gegeben hat.

    1. Hallo Guido,

      der von Ihnen kommentierte Beitrag beschäftigt sich ja nicht wirklich mit der elektronischen Patientenakte (ePA), und noch weniger mit Fragen des Datenschutzes oder der Datensicherheit – sondern mit dem Weg von Kliniken zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und der Einführung der der TI-Anwendungen. Zu denen gehört dann natürlich – neben anderen Anwendungen wie der freiwilligen Speicherung von Notfall- und Medikationsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder dem gesicherten Austausch von medizinischen Informationen zwischen Ärzten – auch die für Patienten freiwillige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).

      Die damit verbundenen Datenschutz- und Datensicherheitsthemen verdienen allergrößte Aufmerksamkeit. Die Beschäftigung mit diesem Thema erfordert eine differenzierte Betrachtung, und keine absolute. Denn das von Ihnen beschriebene Dilemma ist bei digitalen Lösungen, deren Zweck im Informationsaustausch bestehen, de facto eingebaut. Es ist die Einschätzung und Entscheidung eines jeden Einzelnen: Wer die Gefahren durch den digitalen Kontrollverlust über einmal zur Verfügung gestellte persönliche Daten höher bewertet als den persönlichen Nutzen, dem bleibt der Verzicht auf die elektronische Patientenakte. Patienten können sich ja frei dafür oder dagegen entscheiden.

      Einrichtungen des Gesundheitswesens können dagegen nicht entscheiden, sich vom gesicherten Austausch digitaler Daten auszuschließen, der ihnen gesetzlich vorgeschrieben ist – deshalb bieten wir den Beschäftigten im Gesundheitsbereich, die sich mit der Telematikinfrastruktur und ihren vielen verschiedenen Anwendungen beschäftigen müssen, Informationen und aktive Unterstützung.

      1. Die ePA ist ein Teil der TI. Die TI kann nur rentabel sein wenn mindestens 85% der Patienten auch die TI nutzen. Ende Januar waren es 50% die die ePA ablehnen und Ende März bereits 52%. Wir sprechen hiermit als von der Mehrheit aller Patienten die das System nicht nutzen wollen. Eine logische Schlussfolgerung wäre dann, dass von den Verweigerer die Kassenbeiträge nicht zur Finanzierung genutzt werden dürfen.
        Noch mal:52% aller Patienten wollen die ePA nicht nutzen. Und nun wollen sie mir sagen das hat nichts mit dem Thema zu tun?

        1. Nein Guido, ich wollte Ihnen sagen, dass Sie in Ihrem Kommentar in wenigen Zeilen mindestens drei Themen angesprochen haben, die mit dem obenstehenden Beitrag nur eingeschränkt etwas zu tun haben. Auch wenn vielleicht wirklich alles mit allem zu tun hat, bin ich für thematische Fokussierung.

          Um trotzdem auf Ihre Anmerkung einzugehen, ohne damit Ihre Zahlenangaben zu kommentieren: Die ePA ist EINE Anwendung der Telematikinfrastruktur. Sie wird nach derzeitigem Stand zur freiwilligen Nutzung durch Patienten eingeführt, nachdem mehrere andere Anwendungen der Telematikinfrastruktur, wie z.B. das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan oder die gesicherte Übermittlung von Arztbriefen und Befunden durch geschützten E-Mail-Verkehr – nutzbar sein werden. Schon diese TI-Anwendungen bergen das Potenzial für eine bessere und sicherere Behandlung von tausenden Patienten. Damit gibt es versorgungsverbessernde Wirkungen der TI unabhängig vom Nutzungsgrad der ePA.

          Ich vermute, dass im Gesundheitsministerium, bei den Krankenkassen und ggf. anderen ePA-Betreibern großer Jubel ausbricht, wenn zusätzlich zur Nutzung dieser Anwendungen dann noch 48 Prozent aller Patientinnen und Patienten die elektronische Patientenakte verwenden. Aber letztlich bleibt es ja allen Menschen selbst überlassen, ob sie die ePA z.B. als digitalen Aufbewahrungsort für Impfpass, Mutterpass, U-Heft u.ä. nutzen. Sich aus der Finanzierung der TI zu verabschieden, weil man selbst die neuen Möglichkeiten der Gesundheitskarte oder der ePA nicht nutzt, wird schwer möglich sein. Denn alle gesetzlich Versicherten finanzieren mit ihren Beiträgen Einrichtungen, Geräte und Prozesse, die für sie niemals einen persönlichen Nutzen bringen werden.

          1. Die TI kann nicht mehr als Analog. Ärzte schauen sich die Patientendaten erst an wenn dieser in seiner Praxis ist. Es bringt also nichts die Daten vorher schon in der Praxis zu haben. Nur der Patient trägt alleine das Risiko der nichtvorhandenen 100% Datensicherheit und niemand sonst. Der Patient wird aber zur Verdummung nicht über Risiken aufgeklärt, sondern wird ihm nur vorgegaukelt was es später einmal kann. Verweigerer werden aber schon gezwungen die eGK zu nutzen was der zentrale Zugangsschlüssel zur ePA ist. Hier gibt es keine Alternativen was eine Diskriminierung darstellt. Bürger werden um Grundrechte beschnitten, damit die TI genutzt werden kann. Die Patientendaten gehören dem Patienten und er soll auch selbst bestimmen können wo und wann seine Daten elektronisch genutzt werden.
            Eins ist heute schon sicher. Die TI ist nicht zu 100% sicher und kann nicht dauerhaft auf einem hohem Sicherheitsniveau gehalten werden. Das alleine ist Grund genug um die komplette TI abzulehnen.
            Die ePA ist das Herzstück der TI von der alle Anwendung zugreifen können wenn man die Zustimmung gegeben hat. 52%Der Patienten lehnen das Herzstück der TI ab. Jede anderen Versicherung ist verpflichtet ein Beratungsprotokoll anzulegen wenn es Veränderungen gibt um nachzuweisen das man über Risiken aufgeklärt hat. Krankenkassen sind auch Versicherungen nur sie unterlassen diese Aufklärungen über Risiken, damit es nicht noch mehr Verweigerer gibt.
            Wer das letzte Referendum von Jens Spahn genau gelesen hat, der wird feststellen das der Entwurf nichts mit dem Gesetzesnamen zu tun hat. (Patientendatenschutzgesetz)
            Der Entwurf ist die Legalisierung zum dauerhaften Datenklau.

          2. Da sind wir in einigen Punkten unterschiedlicher Auffassung. Allerdings halte auch ich eine 100prozentige Datensicherheit für ausgeschlossen.

            Wir werden uns mit dem Themenkreis Datenschutz, Datensicherheit und Datennutzung in unserem Informationsangebot ausführlicher beschäftigen. Und mit der Frage, welche Entscheidungen Versicherte und Patienten in dieser Hinsicht bewusst treffen müssen. Auch mit der Frage nach absehbaren und nicht absehbaren Konsequenzen dieser Entscheidung, die jeder Mensch für sich selbst treffen muss (und kann und darf).

            Ich sehe eine Kommentarspalte aber nicht als das geeignete Format dafür an – zumal wenn es sich um die Kommentarspalte zu einem Beitrag mit einem anderen Thema handelt. Deshalb bin ich an dieser Stelle mal raus…

          3. In dem Beitrag geht es um die ePA und die Anwendungen der TI mit ihren Anbindungen. Hierzu habe ich Kommentare gegeben. Wenn Sie nun schreiben das hätte nichts mit dem Ausgangsbeitag zu tun hat, so ist Ihre Aussage schlicht und einfach falsch. Es wird nur noch diskutiert wie man eine Anwendung implementieren kann. Dabei wird vergessen das die Mehrheit der Patienten keine ePA und keine TI haben möchte. Diskutieren sollte man, wie man am besten den Stecker ziehen kann um nicht noch mehr Kassenbeiträge verschleudert. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln das man die mehrheitlich Meinung ignoriert um sein Gesicht nicht zu verlieren.
            Das beste Beispiel ist diese Plattform.

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